Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2274/19  

 
 
Betreff: Teilnahme am Bundesprojekt "Demokratie Leben" im Förderzeitraum 2020-2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
27.08.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
26.09.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Seit dem Jahr 2007 nimmt die Stadt Neustadt in Holstein an einer Programmreihe des Bundes zur Förderung von Demokratie und Toleranz teil. Die Programme tragen bzw. trugen die Namen „Vielfalt tut gut“, „Toleranz fördern-Kompetenz stärken“ und „Demokratie Leben“.

 

In dieser Zeit konnten sehr erfolgreich 220 Einzelprojekte im Bereich Jugend- und Demokratieförderung durchgeführt werden. Sie bieten ganz unterschiedliche Angebots- und Beteiligungsformate und werden vielfach ehrenamtlich organisiert oder unterstützt. Die Projekte sind insofern ein wichtiger Baustein der städtischen Jugend- und Präventionsarbeit.

 

Mit dem Jahr 2019 endet der Förderzeitraum des aktuellen Programms „Demokratie Leben“.

Bis zum 4. Oktober 2019 läuft das Antragsverfahren für die zweite Förderperiode von „Demokratie Leben“ die den Zeitraum 2020-2024 umfasst. Aufgrund der positiven Erfahrung sollte die Stadt erneut an dem Programm teilnehmen.

 

Es ist angedacht im Projektzeitraum jährlich ca. 102.000 € Projektmittel umzusetzen, von denen die Stadt 10% d.h. ca. 10.200 € als Eigenmittel bereitstellt.

 

Die Stadt ist dabei Antragsteller und unmittelbarer Zuwendungsempfänger der Bundesmittel. Sie ist dem Bund gegenüber für die sachgerechte Mittelverwendung rechenschaftspflichtig.

Nach den Förderbestimmungen ist eine Weitergabe der Mittel an Dritte zulässig. Die Projekte werden in Neustadt in Holstein von Trägern und Akteuren durchgeführt. In der kommenden Förderperiode soll erneut das Kinder- und Jugendnetzwerk e.V. (KJN) mit der Projektkoordination betraut werden. Der Verein ist Träger einer externen Koordinierungs- und Fachstelle (KuF), in der drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit insgesamt 28 Wochenstunden arbeiten. Das KJN ist dann seinerseits Zuwendungsempfänger und der Stadt gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Personalkosten der KuF werden zu 100% aus Bundesmitteln gefördert. Die Raum- und Sachkosten werden von der Stadt getragen. Die Bundesmittel werden über städtische Konten abgewickelt. Die Personalverwaltung für das KJN erfolgt durch die Stadt. Die eigentlichen Projekte werden aus Bundesmitteln und Eigenanteilen der Projektakteure bzw. der Stadt finanziert.

 

Nach den Förderrichtlinien erfolgt eine Begleitung des Gesamtprojektes durch ein „federführendes Amt“. In der Stadt Neustadt ist dies das Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten. Neben fachlicher Beratung durch den Kinder- und Jugendberater obliegt dem federführenden Amt die verwaltungsseitige Projektabwicklung. Hierzu gehören Antragstellung, Mittelverwaltung, Buchung der Projektmittel, Mitwirkung im Begleitausschuss, Hilfe bei der Erstellung von Vordrucken, Verträgen und Arbeitshilfen sowie die Prüfung von Abrechnungen und Verwendungsnachweisen. Die Unterschriftsbefugnis gegenüber dem Bund als Zuwendungsgeber obliegt dem zuständigen Amtsleiter. Die Förderrichtlinien verlangen von den teilnehmenden Kommunen eine verwaltungsseitige Unterstützung im Umfang einer halben Stelle der Wertigkeit EG 9. Die Stelle kann auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Dies ist in der Vergangenheit auch erfolgt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass eine rechnerische Aufteilung von Stellenanteilen zum Zwecke des Nachweises keine sachgerechte Aufgabenerfüllung ermöglicht und darunter das ganze Projekt leidet. Um in der kommenden Förderperiode einen reibungslosen Projektablauf zu ermöglichen und die Nachweispflichten gegenüber dem Bund erfüllen zu können, wird im federführenden Amt ein Stellenanteil von 10 Wochenstunden EG 9 benötigt. Dieser Stellenanteil ist in den Stellenplan aufzunehmen.

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Neustadt in Holstein bewirbt sich für die Teilnahme am Bundesprojekt „Demokratie Leben“ für den Förderzeitraum 2020 bis 2024.
  2. Die erforderlichen Eigenmittel werden in den kommenden Haushalten zur Verfügung gestellt.
  3. Für die verwaltungsseitige Projektbegleitung wird im Stellenplan 2020 ein zusätzlicher Stellenanteilen von 10 Wochenstunden im federführenden Amt bereitgestellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

€ 10.200 € jährlich

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Bereitstellung in den Haushalten 2020-2024

 

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Anlage/n:

keine