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Vorlage - VO/2276/19  

 
 
Betreff: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Entwicklung der Hafenwestseite
hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
12.09.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.09.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
26.09.2019 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Einführung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Rahmenplan für die Hafenwestseite am 27.06.2019 als grundsätzlichen städtebaulichen Entwicklungsrahmen beschlossen. Das Innenministerium hat den Rahmenplan am 30.07.2019 als wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln anerkannt. Damit ist der Rahmen für die förder­rechtliche Kulisse an der Hafenwestseite abgesteckt. Die Städtebauförderung wird alle kommunalen Maßnahmen, die der Rahmenplan nennt, nach vorheriger Antragsstellung finanziell fördern. Neben den öffentlichen Investitionen sieht der Rahmenplan auch umfangreiche private Investitionen vor. Diese privaten Investitionen betreffen insbesondere die hochbaulichen Maßnahmen. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht sieht hier ein Verhältnis von rund 14 Millionen Euro öffentlichen zu rund 107 Millionen Euro privaten Investitionen vor.

 

Um die Einhaltung der städtebaulichen und gestalterischen Ziele der Rahmenplanung zu ermöglichen, sollen Städtebauliche Verträge und/oder andere öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit den Vorhabenträgern abgeschlossen werden. Zudem kann eine öffentliche Vergabe (bspw. als Wettbewerbsverfahren) bei den Grundstücken erfolgen, die im Eigentum der Stadt sind.

 

 

 

In dem der Vorlage als Entwurf beiliegenden Städtebaulichen Vertrag geht es um die Entwicklung der ehemaligen LHG-Speichertürme und des sogenannten Hospitalquartiers (siehe Abbildung 1). Beide Grundstücke sind in Privateigentum.

 

Abbildung 1: Vertragsgebiet

 

Vertragsinhalte

 

Der Städtebauliche Vertrag soll im Zusammenhang mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 87 abgeschlossen werden. Durch den Vertrag soll die zukünftige Entwicklung eines städtebaulich und architektonisch qualitativ hochwertigen und kleinteilig durchmischten Quartiers im Vertragsgebiet sichergestellt werden. Dazu werden u.a. folgende Regelungen im Vertrag getroffen:

 

Zukünftige Nutzung

 

-          Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die zukünftige Nutzung des Hospitalquartiers und der Speichertürme gemäß den Vorgaben des Rahmenplanes bezugsfertig herzustellen. Der Rahmenplan gibt für die Nutzung des Hospitalquartiers vor, dass in den Erdgeschossen überwiegend Gastronomie sowie hafenbezogenes Gewerbe und Einzelhandel und in den Obergeschossen Wohnen ermöglicht wird. Die Speichertürme sollen künftig als Hostel, für Kultur und Freizeit, soziale Einrichtungen und zum Wohnen genutzt werden können.

-          Alle notwendigen Abbrucharbeiten hat der Vorhabenträger zügig und auf eigene Kosten durchzuführen.

-          Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Hospitalquartier auf min. 25 % der BGF, die gemäß Rahmenplan als „Wohnen“ vorgesehen ist, frei finanzierten Mietwohnungsbau zu realisieren.

Gestaltung

 

-          Alle Entwürfe der zukünftigen Gebäude müssen mit der Stadt abgestimmt werden. Die Stadt muss den Entwürfen zustimmen.

-          Grundlage für die zukünftige Gestaltung der Gebäude sind die Fassadenanmutungen aus dem Wettbewerbsverfahren für die Hafenwestseite.

-          Für die Umnutzung der Speichertürme muss der Vorhabenträger einen hochbaulichen architektonischen Wettbewerb durchführen.

 

Umsetzungsverpflichtung

 

-          Zur Vermeidung städtebaulicher Missstände soll mit dem Vertrag die schnelle Durchführung der geplanten Maßnahmen sichergestellt werden. Der Vorhabenträger verpflichtet sich daher, die Maßnahmen innerhalb der im Vertrag vorgegebenen Fristen durchzuführen.

-          Für das Hospitalquartier 12 Monate für den Bauantrag und für die bauliche Fertigstellung 40 Monate.

-          Für die Speichertürme 12 Monate für den Bauantrag und für die bauliche Fertigstellung 60 Monate.

 

Energieversorgung

 

-          Zur Umsetzung einer innovativen und nachhaltigen Energieversorgung erklärt sich der Vorhabenträger einverstanden, den nördlichen Speicherturm und/oder das Unter­geschoss der Türme für erforderliche technische Einrichtungen bereitstellen.

 

Weitere Regelungen

 

-          Weitere Regelungen betreffen Vertragsstrafen, die die Umsetzung der Vertragsziele absichern sowie Regelungen zu Grunddienstbarkeiten und zur Grundstücksveräußerung und Rechtsnachfolge.

 

 

Weitere Perspektive

 

Nach Abschluss des Vertrages wird die Stadt mit dem Vorhabenträger eine Ablösevereinbarung abschließen, damit erforderliche Grundstücksverkäufe im Sanierungsgebiet durchgeführt werden können. Wie in der Präambel des Vertrages beschrieben, wird dann der Vorhabenträger alleinig als Eigentümer der Flächen im Vertragsgebiet in den Vertrag eintreten und diesen vollziehen. Das Büro Elbberg wird die Bauleitplanung für den B-Plan Nr. 87 (1. und 2. Teil) vorantreiben. Geplant ist ein Satzungsbeschluss für Frühjahr/Sommer 2020. Demnach wäre mit einer Fertigstellung der Gebäude im Hospitalquartier bis 2024 und für die Speichertürme bis 2025/26 zu rechnen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den im Entwurf anliegenden Städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Entwurf des Städtebaulichen Vertrags

Anlage 3 zum Städtebaulichen Vertrag (Rahmenplan)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf städtebaulicher Vertrag (3890 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 3 zum Städtebaulichen Vertrag (Rahmenplan) - Teil 1 (3990 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 zum Städtebaulichen Vertrag (Rahmenplan) - Teil 2 (6354 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 3 zum Städtebaulichen Vertrag (Rahmenplan) - Teil 3 (6596 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 3 zum Städtebaulichen Vertrag (Rahmenplan) - Teil 4 (5847 KB)