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Auszug - Änderung der Richtlinien Sportlerehrung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2187/19 Änderung der Richtlinien Sportlerehrung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:21 Abteilung KiTas, Bildung, Sport Bearbeiter/-in: Fenner, Sander

Bericht:

Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel erläutert die Vorlage sowie den Beschlussvorschlag.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Schmidt verdeutlicht, dass er als direkt gewählter Stadtverordneter den Beschlussvorschlag, die Entscheidungen im Rahmen der Sportlerehrungen mit den neuen Richtlinien nur durch einen Arbeitskreis vornehmen zu lassen, nicht unterstützen könne. Herausragende sportliche Leistungen verdienen seiner Meinung nach eine Behandlung durch die Selbstverwaltung. Die in der Vorlage und Vorberatung aufgeführten Argumente lasse er als zu einfach und bequem diskutiert nicht gelten. Er wolle nicht die Arbeit des Arbeitskreises in Abrede stellen, aber mit einem Beschluss zur Entscheidungsverlagerung drücke sich der Fachausschuss vor seinen Aufgaben. Die Selbstverwaltung versetze sich selber in eine Schonhaltung und beschneide selbst ihre Rechte.

 

Frau Giszas schließt sich Herrn Schmidts Argumenation an.

 

Frau Spiegel zeigt sich erfreut, dass eine intensive demokratische Diskussion zur Sache entstanden sei, führt aber an, dass die sportlichen Leistungen nicht durch Abstimmungen der Selbstverwaltung nach Vorlage ohne Diskussion, sondern mit den Ehrungen der Stadt im feierlichen Rahmen ihre Anerkennung finden würden. Die Entscheidung des Ausschusses für den Verwaltungsvorschlag beruhe nicht auf Arbeitsscheu oder Bequemlichkeit, sondern auf die auch in der Vorlage aufgeführten Argumente, die ausschließlich auf die Erfahrungen der bisherigen Handhabung des Verfahrens basieren würden. Die Richtlinien lassen zudem keinen Raum für politische Entscheidungen.

 

Herr Weber erläutert, dass die SPD-Fraktion in Abwesenheit ihrer Vorsitzenden erörtert habe, dass der Arbeitskreis seine Empfehlungen zur Abstimmung im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten vorlegen solle und ein Vorberatungsergebnis als Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung geben werden solle. Insofern könne man dem von Herrn Schmidt geschilderten Ansinnen gerecht werden.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion stellt Herr Kasten den Antrag auf Zurückverweisung in den Fachausschuss.

 

 

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Beschluss:  

Die Vorlage wird zur erneuten Vorberatung in den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten zurückverwiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 2

 

 

 

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