Für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 91 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
-Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke)
-Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen
-Regelung gestalterischer Festsetzungen
-Regelung der verkehrlichen Erschließung
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss ist im weiteren Bauleitplanverfahren nicht zu beteiligen.
04.05.2017 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 91 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
-Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke)
-Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen
-Regelung gestalterischer Festsetzungen
-Regelung der verkehrlichen Erschließung
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss ist im weiteren Bauleitplanverfahren nicht zu beteiligen.
Da der Antrag von Herrn Reichert mit Stimmengleichheit abgelehnt wurde, wurde auch Ziff. 4 des Beschlussvorschlages beschlossen.
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16.05.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
Ö 6 - (offen)
Beschluss:
Für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 91 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
-Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke)
-Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen
-Regelung gestalterischer Festsetzungen
-Regelung der verkehrlichen Erschließung
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 2
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13.07.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 9 - geändert beschlossen
Beschluss:
Für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 91 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
-Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke)
-Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen
-Regelung gestalterischer Festsetzungen
-Regelung der verkehrlichen Erschließung
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss ist im weiteren Bauleitplanverfahren ncht zu beteiligen.