Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Im Jahre 2015 hat die Landesplanungsbehörde die Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 Kapitel 3.5.2 sowie die Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) eingeleitet. Die Landesregierung hat am 06.12.2016 die Entwürfe dieser Pläne sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. In diesem Rahmen hat die Stadt Neustadt i.H. die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben. Inhaltlich führen die Entwürfe der o.g. Pläne für die Stadt Neustadt i.H. zu keinen Änderungen der Rechtslage: In unserem Stadtgebiet sind nach wie vor weder „Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung“ noch „Vorranggebiete für Repowering“ vorgesehen. Die Entwürfe und die Rechtslage werden in der Sitzung des BauPA erläutert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung der Entwürfe für die Dauer eines Monats, u.a. im Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein vom 21.04.17 bis zum 22.05.17, dies wurde am 13.04.17 ortsüblich in den Lübecker Nachrichten – Ausgabe Ostholstein Nord – bekanntgemacht. Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird gebeten, folgende Stellungnahme an die Landesplanungsbehörde zu senden: „Die Stadt Neustadt in Holstein nimmt die Entwürfe der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 Kapitel 3.5.2 sowie die Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) zur Kenntnis und stimmt diesen in den vorliegenden Fassungen zu.“ Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Karte Schleswig-Holstein (1,98 % Vorranggebiete) Entwurf des Textes zum LEP Kapitel 3.5.2 Auszug aus dem Entwurf der Karte zum Regionalplan III Ost Entwurf des Textes zum Regionalplan III
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