Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - B-Plan Nr. 83  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 12.2
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 04.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Stadtwerke Neustadt in Holstein

Herr Vowe weist darauf hin, dass es sich bei den im B-Plan Nr. 83 (Südlicher Lübscher Mühlen-berg) festgesetzten privaten Grünflächen um Ausgleichsflächen handelt und dass diese gem. den Festsetzungen des B-Planes von jeglicher Bebauung frei zu halten sind. Bei Nichtbeachtung gerate die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich in eine Schieflage.

Frau Weise antwortet, dass künftig (z.B. im B-Plan für den nördlichen Lübschen Mühlenberg) keine schmalen privaten Grünflächen mehr festgesetzt werden, da man hiermit schlechte Erfah-rungen (Nicht-Einhaltung von Festsetzungen, Nachbarstreitigkeiten) gemacht habe. Theoretisch sei es zwar möglich, dass die Untere Bauaufsichtsbehörde für die Durchsetzung der B-Plan-Festsetzungen sorge, dies sei allerdings sehr zeitaufwändig und mit dem jetzigen Personalbe-stand nicht zu leisten.

Herr Holtfester empfiehlt für den Fall, dass Verstöße gegen das Bauverbot in den Grünstreifen nicht verfolgt werden, alle Eigentümer und Nachbarn von Grünstreifen hierüber zu informieren, um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden.

Herr Weber entgegnet, dass es sich bei den Festsetzungen um geltendes Baurecht handelt, dieses müsse auch durchgesetzt und Verstöße müssten sanktioniert werden. Ggf. müsse ein Rückbau unzulässiger baulicher Anlagen durchgesetzt werden, auch wenn dies mit Ärger ver-bunden sei, ansonsten könne von vornherein auf solche Festsetzungen verzichtet werden. Er fordert die Verwaltung auf, geltendes Recht durchzusetzen und fragt zu dieser Auffassung ein Meinungsbild ab. Der Ausschuss stimmt der Auffassung von Herrn Weber einhellig zu. 

 

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