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Auszug - Gestaltungssatzung und Gestaltungshandbuch für die Altstadt hier: Vorstellung des Entwurfs  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 04.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Stadtwerke Neustadt in Holstein
VO/1739/17 Gestaltungssatzung mit Gestaltungshandbuch für die Altstadt
hier: Vorstellung des Entwurfs
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

 

Bericht:

Frau Weise stellt Herrn Schauz vor, dessen Büro SSR aus Dortmund die Ausschreibung für die Ausarbeitung der Gestaltungssatzung gewonnen hat. Im Zuge der Erstellung des Entwurfes, bei dem es darum gegangen sei, die Besonderheiten der Neustädter Altstadt herauszuarbeiten, habe im Bauamt ein intensiver Gedankenaustausch mit Herr Schauz stattgefunden. Die Erstellung der Gestaltungssatzung könne aus Städtebauförderungsmitteln finanziert werden, dazu müsse der Entwurf aber noch mit dem Innenministerium (MIB) abgestimmt werden. Inhaltlich konzentriere sich die Gestaltungssatzung auf die Gebäude und weniger auf den öffentlichen Freiraum, da 1. die Stadt als Eigentümerin Einfluss auf dessen Gestaltung nehmen könne und 2. die Straßen im Altstadtbereich weitgehend fertiggestellt seien. Heute werde Herr Schauz den Entwurf vorstellen, im Anschluss könnten die Ausschussmitglieder ein gedrucktes Exemplar mit nach Hause nehmen, so dass in der nächsten Sitzung darüber abgestimmt werden könne.

 

Herr Schauz stellt sich und sein Büro kurz vor. Anschließend geht er kurz auf die „alte“ Gestaltungssatzung aus dem Jahr 1980 ein und erläutert den Unterschied zwischen „Gestaltungshandbuch“ und „Gestaltungssatzung“. Er macht deutlich, dass es bei der Stadtgestaltung um mehr geht als lediglich „Geschmack“.

 

Anhand einer ausführlichen Präsentation erläutert Herr Schauz die drei Bausteine bei der Erstellung der Gestaltungssatzung: 1. die Stadtbildanalyse, aus der die ortsspezifischen Gestaltungsprinzipien abgeleitet werden, 2. die daraus gefolgerten Gestaltungsleitlinien und 3. die rechtlich verbindliche Gestaltungssatzung. Er erläutert den Aufbau der Satzung anhand des Inhaltsverzeichnisses und den Aufbau der einzelnen Seiten anhand eines Beispiels. Es gibt Gestaltungsleitlinien zu den Themen Bebauung, Dach, Fassade, Farbe, Werbeanlagen und zur Möblierung von Sondernutzungsflächen und Warenauslagen. Abschließend erläutert er den Geltungsbereich der Gestaltungssatzung und die Abgrenzung des zentralen Geschäftsbereiches, für den (u.a. zu Werbeanlagen) besondere Anforderungen gestellt werden.

 

Herr Weber dankt Herrn Schauz für die Vorstellung der positiven Beispiele und für die Erläuterungen. Herr Rieger verteilt gedruckte Exemplare vom Entwurf der Gestaltungssatzung an die Ausschussmitglieder.

 

Eine Abstimmung über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag findet nicht statt.

 

 

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Beschluss:  

Der in der Sitzung vorgestellte und an die Ausschussmitglieder ausgehändigte Entwurf der

Gestaltungssatzung mit Gestaltungshandbuch für die Altstadt werden zur Kenntnis genommen.

Der Entwurf ist dem Bau-und Planungsausschuss in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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