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Auszug - Bebauungsplan Nr. 91 (Am Kasbern-Rehm), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Stadtwerkeausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke
Ort: Stadtwerke Neustadt in Holstein
VO/1740/17 Bebauungsplan Nr. 91 (Am Kasbern-Rehm),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

 

Herr Heckel verlässt wegen Befangenheit für die Dauer dieses Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

 

Bericht:

Herr Rieger erinnert daran, dass der Ausschuss aufgrund eines Antrages am 26.01.2017 beschlossen hat, die Eigentümer über die mögliche Aufstellung eines Bebauungsplanes zu informieren und ein Meinungsbild abzufragen. Dazu hat die Verwaltung am 07.03.2017 eine Informationsveranstaltung durchgeführt, bei der die Eigentümer über die Vor- und Nachteile eines B-Planes informiert wurden und anschließend die Möglichkeit hatten, Ihre Meinung bezüglich der Nachverdichtung ihrer Grundstücke zu äußern. Als Ergebnis stellte sich ein überwiegend zusammenhängender räumlicher Bereich mit Zustimmungen bzw. Enthaltungen heraus. Auf Grundlage dieses Ergebnisses schlägt die Verwaltung den anliegenden Geltungsbereich für den B-Plan Nr. 91 vor.

 

 

Diskussion:

Dr. Böckenhauer fragt, ob das Schallgutachten nur für diesen Bereich in Auftrag gegeben werden solle oder auch für den Bereich „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“.

Herr Rieger empfiehlt, wegen der unterschiedlichen Kostenträger getrennte Gutachten in Auftrag zu geben. Ein gemeinsames Gutachten sei kaum kostengünstiger, da tlw. gleiche Daten in beiden Gutachten verwandt werden könnten.

 

Dr. Böckenhauer fragt hinsichtlich Ziff. 4 des Beschlussvorschlages, weshalb der UVA im weiteren Verfahren nicht beteiligt werden solle.

Frau Weise antwortet, dass kürzlich sehr viele Bauleitpläne in zwei Ausschüssen beraten wurden. Da dies nicht bei jedem Plan erforderlich sei, solle die Stadtverordnetenversammlung sich bereits im Aufstellungsbeschluss entscheiden, ob im weiteren Verfahren jeder Beschluss in beide Ausschüssen vorberaten werden müsse.

 

Herr Kasten ist der Auffassung, dass für den Fall, dass die Grundstücke vom Ostring aus erschlossen werden, dies ein Thema für den Verkehrsausschuss sei.

 

Auf die Frage von Herrn Weber, ob die Ziff. 4 aus dem Beschlussvorschlag gestrichen werden solle, spricht sich Herr Vowe gegen diese Streichung aus.

 

Herr Vowe weist darauf hin, dass östlich des Ostringes ein Lärmschutzwall vorhanden sei und fragt, ob auf der Westseite ein Schallschutz in geringerer Entfernung möglich sei. Evtl. könnten die Kosten für das Gutachten gespart werden.

Frau Weise antwortet, dass es sich bei der Geländemodulation östlich des Ostringes nicht um einen Lärmschutzwall handelt, hier sei nur der Abstand zwischen Fahrbahn und Wohngebiet schalltechnisch wirksam.

 

Herr Reichert stellt den Antrag, Ziffer 4 des Beschlussvorschlages nicht zu beschließen.

 

Herr Weber lässt zunächst über die Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschlags und anschließend über den Antrag von Herrn Reichert abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

  1. Für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 91  im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke)

-          Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

-          Regelung gestalterischer Festsetzungen

-          Regelung der verkehrlichen Erschließung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

 

  1. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss ist im weiteren Bauleitplanverfahren nicht zu beteiligen.  

 

 

 

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Abstimmungsergebnis zu Ziff. 1 bis 3:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0befangen: 1

 

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Reichert:

Ja-Stimmen: 4Nein-Stimmen: 4Enthaltung: 0befangen: 1

 

Da der Antrag von Herrn Reichert mit Stimmengleichheit abgelehnt wurde, wurde auch Ziff. 4 des Beschlussvorschlages beschlossen.

 

 

 

 

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