Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Am 23.09.2016 hat eine Bürgerin einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes am Kasbern-Rehm gestellt, um die Bebauung ihres Grundstückes mit einem zweiten Gebäude zu ermöglichen. Da nach bisherigem Baurecht (§ 34 Baugesetzbuch) eine solche Bebauung nicht zulässig ist, hat der Bau- und Planungsausschuss auf seiner Sitzung am 26.01.2017 beschlossen, die angrenzenden Eigentümer über die mögliche Aufstellung eines Bebauungsplanes zu informieren und ein Meinungsbild abzufragen.
Am 07.03.2017 hat die Verwaltung eine Informationsveranstaltung durchgeführt, auf der die Eigentümer die Möglichkeit hatten, ihre Meinung bezüglich der Nachverdichtung ihrer Grundstücke zu äußern. Das Ergebnis der Anwohnerbefragung liegt als Anlage bei.
Als Ergebnis der Befragung stellte sich ein überwiegend zusammenhängender räumlicher Bereich heraus. Auf Grundlage dieses Ergebnisses schlägt die Verwaltung den anliegenden Geltungsbereich für den B-Plan Nr. 91 vor.
Kosten: Für die Erstellung der Plangrundlage wird mit Kosten von ca. 1.000,- € gerechnet. Da es absehbar ist, dass die vom Ostring ausgehenden Schall-Emissionen für die Ausweisung eines Wohngebietes ein Problem darstellen, wird die Erstellung eines Schallgutachtens erforderlich sein. Es wird mit Kosten von ca. 4.000 € gerechnet. Die notwendigen Mittel sind in der HHSt 6100.6550 (Erstellung von B-Plänen durch Dritte) vorhanden, allerdings nicht für diese Planung. Um die in dieser HHSt vorgesehenen Projekte nicht zu gefährden, müssen die Kosten in einen möglichen Nachtragshaushalt eingestellt werden, um die HHSt wieder auszugleichen. Beschlussvorschlag:
- Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke) - Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen - Regelung gestalterischer Festsetzungen - Regelung der verkehrlichen Erschließung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich B-Plan Nr. 91 Ergebnis der Anwohnerbefragung
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