Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1740/17  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 91 (Am Kasbern-Rehm),
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
04.05.2017 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
16.05.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
13.07.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Am 23.09.2016 hat eine Bürgerin einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes am Kasbern-Rehm gestellt, um die Bebauung ihres Grundstückes mit einem zweiten Gebäude zu ermöglichen. Da nach bisherigem Baurecht (§ 34 Baugesetzbuch) eine solche Bebauung nicht zulässig ist, hat der Bau- und Planungsausschuss auf seiner Sitzung am 26.01.2017 beschlossen, die angrenzenden Eigentümer über die mögliche Aufstellung eines Bebauungsplanes zu informieren und ein Meinungsbild abzufragen.

 

Am 07.03.2017 hat die Verwaltung eine Informationsveranstaltung durchgeführt, auf der die Eigentümer die Möglichkeit hatten, ihre Meinung bezüglich der Nachverdichtung ihrer Grundstücke zu äußern. Das Ergebnis der Anwohnerbefragung liegt als Anlage bei.

 

Als Ergebnis der Befragung stellte sich ein überwiegend zusammenhängender räumlicher Bereich heraus. Auf Grundlage dieses Ergebnisses schlägt die Verwaltung den anliegenden Geltungsbereich für den B-Plan Nr. 91 vor.

 

Kosten:

Für die Erstellung der Plangrundlage wird mit Kosten von ca. 1.000,- € gerechnet.

Da es absehbar ist, dass die vom Ostring ausgehenden Schall-Emissionen für die Ausweisung eines Wohngebietes ein Problem darstellen, wird die Erstellung eines Schallgutachtens erforderlich sein. Es wird mit Kosten von ca. 4.000 € gerechnet.

Die notwendigen Mittel sind in der HHSt 6100.6550 (Erstellung von B-Plänen durch Dritte) vorhanden, allerdings nicht für diese Planung. Um die in dieser HHSt vorgesehenen Projekte nicht zu gefährden, müssen die Kosten in einen möglichen Nachtragshaushalt eingestellt werden, um die HHSt wieder auszugleichen.


Beschlussvorschlag:

  1. Für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 91  im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke)

-          Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

-          Regelung gestalterischer Festsetzungen

-          Regelung der verkehrlichen Erschließung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

 

  1. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss ist im weiteren Bauleitplanverfahren nicht zu beteiligen.  

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

5.000 €

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein: X

Deckungsvorschlag:

1. Entnahme aus HHSt. 6100.6550,

2. Einstellung in den Nachtragshaushalt.

Bemerkungen:

Die Kosten entstehen für die Erstellung der Plangrundlage und eines Schallgutachtens (s. Sachverhalt).

 


Anlage/n:

Geltungsbereich B-Plan Nr. 91

Ergebnis der Anwohnerbefragung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich B-Plan Nr. 91 (933 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Ergebnis der Anwohnerbefragung (1005 KB)