Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.05.2010 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 80 (siehe Geltungsbereich) aufzustellen. Dieser Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen des § 13 BauGB, so dass dieser im „vereinfachten Verfahren“ aufgestellt werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
- die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und - keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen.
Diese Voraussetzungen sind erfüllt, da der Bebauungsplan eine städtebauliche Bestandssituation sichert.
Als Verfahrensfolgen kann im vereinfachten Verfahren
- von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden (die frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 erfolgte bereits am 21.03.2017), - der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden, - den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Als inhaltliche Folgen wird aufgrund des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB von der
- Umweltprüfung nach § 4 Abs.2 BauGB, - dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, - der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB, - der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, - und der Durchführung des Monitoring nach § 4c BauGB abgesehen.
Aufgrund der Komplexität der Planung soll als nächster Verfahrensschritt dennoch die frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Beschlussvorschlag:Die Gremien werden um Beratung gebeten, ob das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges) auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt werden kann und darüber zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich B-Plan Nr. 80
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