Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1741/17  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges),
hier: Umstellung auf das vereinfachte Verfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
04.05.2017 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Stadtwerkeausschusses geändert beschlossen   
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
16.05.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.05.2010 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 80 (siehe Geltungsbereich) aufzustellen. Dieser Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen des § 13 BauGB, so dass dieser im „vereinfachten Verfahrenaufgestellt werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

 

-          die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und

-          keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen.

 

Diese Voraussetzungen sind erfüllt, da der Bebauungsplan eine städtebauliche Bestandssituation sichert.

 

Als Verfahrensfolgen kann im vereinfachten Verfahren

 

-          von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden (die frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 erfolgte bereits am 21.03.2017),

-          der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden,

-          den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Als inhaltliche Folgen wird aufgrund des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB von der

 

-          Umweltprüfung nach § 4 Abs.2 BauGB,

-          dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB,

-          der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB,

-          der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind,

-          und der Durchführung des Monitoring nach § 4c BauGB abgesehen.

 

Aufgrund der Komplexität der Planung soll als nächster Verfahrensschritt dennoch die frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.


Beschlussvorschlag:

Die Gremien werden um Beratung gebeten, ob das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges) auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt werden kann und darüber zu entscheiden. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Geltungsbereich B-Plan Nr. 80 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich B-Plan Nr. 80 (83 KB)