TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 1.1 |
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Vortrag über die Erfassung von Straßendaten mit Hilfe eines Geoinformationssystems |
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Ö 2 |
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Niederschrift der Sitzung vom 03.11.2016 |
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SI/1317/16 |
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Ö 3 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 03.11.2016 |
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SI/1317/16 |
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Ö 4 |
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Mitteilung der Verwaltung |
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Ö 4.1 |
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Brand in den Schlicht-Wohnungen Am Holm |
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Ö 4.2 |
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Bekanntgabe des städtebaulichen Wettbewerbs für die Hafenwestseite |
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Ö 5 |
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Konzept zur Barrierefreiheit
hier: Zustimmung und Beschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1688/17 |
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Ö 6 |
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38. Änderung des F-Planes (nördlicher lübscher Mühlenberg),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1680/17 |
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Ö 7 |
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1. Änderung des B-Planes Nr. 83 (südlicher Lübscher Mühlenberg),
hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1681/17 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: 1. Der B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „südlicher Lübscher Mühlenberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hinsichtlich folgender Aspekte an die aktuelle städtebauliche Entwicklung angepasst werden: - Lage der überbaubaren Grundstücksflächen und des Mehrzweckplatzes,
- Trauf- und Firsthöhe,
- Änderung der zul. Dachformen,
- Festsetzung eines Mindestmaßes an Flächen für der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften und Dienstleistungen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen. |
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26.01.2017 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 7 - zurückgestellt |
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C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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02.03.2017 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 6 - zurückgestellt |
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Beschluss: 1. Der B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „südlicher Lübscher Mühlenberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hinsichtlich folgender Aspekte an die aktuelle städtebauliche Entwicklung angepasst werden: - Lage der überbaubaren Grundstücksflächen und des Mehrzweckplatzes,
- Trauf- und Firsthöhe,
- Änderung der zul. Dachformen,
- Festsetzung eines Mindestmaßes an Flächen für der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften und Dienstleistungen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen. Dieser TOP soll in der nächsten Sitzung des BauPA gemeinsam mit weiteren Themen, die den B-Plan Nr. 83 betreffen, erneut beraten werden. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltung: 1 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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14.03.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss |
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Ö 16 - (offen) |
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23.03.2017 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 3 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „südlicher Lübscher Mühlenberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hinsichtlich folgender Aspekte an die aktuelle städtebauliche Entwicklung angepasst werden: - Lage der überbaubaren Grundstücksflächen und des Mehrzweckplatzes,
- Trauf- und Firsthöhe,
- Änderung der zul. Dachformen,
- Festsetzung eines Mindestmaßes an Flächen für der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften und Dienstleistungen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen. 5. Darüber hinaus ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, in dem der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 mind. 30 % der Gesamtwohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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30.03.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss |
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Ö 8 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „südlicher Lübscher Mühlenberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hinsichtlich folgender Aspekte an die aktuelle städtebauliche Entwicklung angepasst werden: - Lage der überbaubaren Grundstücksflächen und des Mehrzweckplatzes,
- Trauf- und Firsthöhe,
- Änderung der zul. Dachformen,
- Festsetzung eines Mindestmaßes an Flächen für der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften und Dienstleistungen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen. 5. Darüber hinaus ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, in dem der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 mind. 30 % der Gesamtwohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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27.04.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 19 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der B-Plan Nr. 83 für das Gebiet „südlicher Lübscher Mühlenberg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB hinsichtlich folgender Aspekte an die aktuelle städtebauliche Entwicklung angepasst werden: - Lage der überbaubaren Grundstücksflächen und des Mehrzweckplatzes,
- Trauf- und Firsthöhe,
- Änderung der zul. Dachformen,
- Festsetzung eines Mindestmaßes an Flächen für der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften und Dienstleistungen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen. 5. Darüber hinaus ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, in dem der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 mind. 30 % der Gesamtwohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 8 |
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29. Änderung des F-Planes, "An der Wiek",
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1182/14 |
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Ö 9 |
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4. Änderung B-Plan Nr. 54 (ancora Yachthafen),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
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VO/1685/17 |
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Ö 10 |
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34. Änderung des F-Planes (Franck´sche Tannen),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1687/17 |
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Ö 11 |
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B-Plan Nr. 82 (Beiderseits der Straße Am Heisterbusch),
hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1684/17 |
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Ö 12 |
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung Reiferstraße/Grabenstraße
hier: Variantenauswahl und Zustimmung zum Entwurf |
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VO/1689/17 |
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Ö 13 |
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Nachverdichtung "Am Kasbern Rehm",
hier: Anfrage bei Eigentümern über B-Plan-Aufstellung |
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VO/1682/17 |
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Ö 14 |
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Neubau Amt 2 (hier: Ergebnisse der Fraktionsberatungen) |
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Ö 15 |
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F-Plan Neuaufstellung
hier: Rückmeldung der Fraktionen |
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Ö 16 |
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FBQ: Vorstellung Trassenplanung mit Höhen |
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Ö 17 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 17.1 |
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Zulässigkeit von Zäunen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 83 |
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Ö 17.2 |
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Erschließung Birkenweg |
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Ö 17.3 |
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Geltungsbereich des B-Plan Nr. 82 (beiderseits der Straße Am Heisterbusch) |
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Ö 17.4 |
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B-Plan Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges) |
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N 18 |
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(nichtöffentlich) |
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N 19 |
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(nichtöffentlich) |
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