Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1689/17  

 
 
Betreff: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung Reiferstraße/Grabenstraße
hier: Variantenauswahl und Zustimmung zum Entwurf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Entscheidung
26.01.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses geändert beschlossen   
Umwelt- und Verkehrsausschuss Zur Kenntnis
14.03.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (offen)   

Sachverhalt:

Im Zuge der Erneuerung der Entsorgungsleitungen durch die Stadtwerke und der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sollen die Oberflächen der Reiferstraße und der Grabenstraße (Teilabschnitt Hochtorstraße bis Reiferstraße) neu gestaltet werden. Dabei sollen u.a. auch Anforderungen an die Barrierefreiheit umgesetzt werden.

 

Mit den Planungsleistungen wurde das Ingenieurbüro Höger und Partner aus Eutin beauftragt.

 

Die Reiferstraße grenzt als eine von zwei Verbindungsstraßen östlich an den Marktplatz Neustadts an und verbindet diesen mit der Grabenstraße, welche im historischen Stadtgrundriss denn umlaufenden Wall bzw. Schutzgraben darstellte (daher auch der Name). Sowohl für die Reiferstraße als auch für die Grabenstraße stellt die VU fest, dass offenkundige Straßenschäden und mangelnde Straßenraumgestaltung, auch unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit vorliegen.

 

Da die Reiferstraße als Einbahnstraße die Innenstadt mit den östlichen Wohngebieten verbindet, ist diese eine sehr wichtige Wegeverbindung in der Altstadt. Zudem ist die Zufahrt Hochtorstraße – Grabenstraße – Reiferstraße die einzige Möglichkeit für den Pkw-Verkehr den Marktplatz von Osten kommend zu erreichen. Auch der Radverkehr nutzt die Straße in Richtung Marktplatz. Der aus der Stadt ausfahrende Radverkehr fährt allerdings überwiegend durch die Hochtorstraße. Für Personen, die zu Fuß gehen, besteht über die Reiferstraße eine direkte Verbindung zwischen dem Parkplatz am Rosengarten und dem Marktplatz. Aufgrund der Lage der Querungsstelle über die Grabenstraße vom Parkplatz kommend, nutzen Fußgängerinnen und Fußgänger  vorwiegend den Fußweg auf der nördlichen Straßenseite.

 

In der Reiferstraße bestehen beidseitig Fußwege im Seitenraum, bis auf einen kurzen Abschnitt auf der südlichen Straßenseite kurz vor dem Marktplatz. Die Seitenräume auf der nördlichen Seite sind allerdings weitgehend durchgängig unzureichend dimensioniert (zu geringe Breite, zusätzlich in Abschnitten Treppenstufen durch Hauseingänge) und weisen vielfach Unebenheiten auf. Ein durchgängiges Befahren des Fußwegs mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ist auf dieser Seite nicht möglich. Begegnungen auch nur von einzelnen Personen, die zu Fuß gehen, erfordern ein Ausweichen auf die Fahrbahn. Dies ist allerdings an den Stellen nicht möglich, an denen parkende Pkw stehen.

 

Ebene, ausreichend dimensionierte und sichere Fußwegenetze mit adäquater Aufenthaltsqualität sind für mobilitätseingeschränkte Menschen besonders wichtig. Die Oberflächen sollten bequem befahrbar und rutschfest sein. Für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen sollten ergänzend visuelle sowie taktil erkennbare Orientierungen angeboten werden. Blinde Menschen, die mit einem Langstock unterwegs sind, orientieren sich an taktil erfassbaren Linien, Hauswand, Bordsteinkante mit mind. 3 cm Höhe oder taktile Leitstreifen. Für Menschen, deren Sehvermögen stark beeinträchtigt ist, die aber ohne Langstock unterwegs sind, sind ergänzend gute visuelle Kontraste wichtig. So kann beispielsweise ein helles Granitbord neben dunklem Pflaster eine Orientierung geben.

 

Hilfreich sind kurze und möglichst direkte Wege, da mobilitätseingeschränkte Personen häufig ohnehin mehr Zeit für ihre Wege benötigen.

 

Neben den Ansprüchen an die Barrierefreiheit sollen die Straßen auch gestalterisch aufgewertet werden und sich dabei in das vorhandene Altstadtgefüge einpassen.

 

Mit einer Erneuerung auf Grundlage einer planerischen Überarbeitung des Bestandes soll eine bedarfsgerechte und gestalterisch hochwertige Aufwertung der Reiferstraße und des südlichen Abschnitts der Grabenstraße erfolgen. Vorhandene Defizite, insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen, sollen abgebaut und der Straßenraum so umgestaltet werden, dass die Ansprüche aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt werden.

 

Für eine weiterführende Ausarbeitung der Genehmigungsplanung und der Beteiligung der Anlieger wurden zwei Entwurfsvarianten ausgearbeitet von denen eine ausgewählt werden soll.


Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurfsvariante A wird zugestimmt (Parkstreifen nördlich).

2. Der Entwurfsvariante B wird zugestimmt (Parkstreifen südlich).


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

450.000 € (Oberflächen) – davon Eigenanteil 150.000 €

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle: Treuhandkonto (Sanierung)

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Es werden Ausbaubeiträge erhoben.

 


Anlage/n:

- Erneuerung Reiferstraße/Grabenstraße Variante A

- Erneuerung Reiferstraße/Grabenstraße Variante B 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Erneuerung Reiferstraße/Grabenstraße Variante A (703 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Erneuerung Reiferstraße/Grabenstraße Variante B (734 KB)