Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Eigentümerin des Grundstückes „Am Kasbern Rehm 26“ beabsichtigt die Teilung dieses Grundstückes und die Errichtung eines zweiten Hauses. Da dies nach dem bisherigen Baurecht (§ 34 BauGB) nicht zulässig ist, hat sie die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwischen dem Asternweg und dem Dahlienweg beantragt, damit das gewünschte Baurecht geschaffen wird. Die angrenzenden Nachbarn (Nr. 22 bis 30) befürworten die Aufstellung eines Bebauungs-planes in diesem Bereich.
Bevor ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst wird, sollte sowohl bei den direkt Betroffenen als auch bei den Eigentümern der näheren Umgebung, für die ebenfalls die Aufstellung eines B-Planes in Betracht kommt, ein Meinungsbild abgefragt werden. Vorher sollten diese über die Voraussetzungen und Folgen (z.B. Erschließungsmöglichkeiten, mögliche B-Plan-Festsetzungen, Kosten u.s.w.) informiert werden.
Es ist bereits jetzt absehbar, dass die vom Ostring ausgehenden Schall-Emissionen für die Ausweisung eines Wohngebietes ein Problem darstellen. Die Erstellung eines Schallgutachtens ist aller Voraussicht nach erforderlich. Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten bittet die Verwaltung, die Eigentümer der in der Anlage dargestellten Grundstücke über die mögliche Aufstellung eines Bebauungsplanes zu informieren, ein Meinungsbild abzufragen und dieses dem Ausschuss vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag einer Eigentümerin Lageplan mit Darstellung des Gebietes, dessen Eigentümer befragt werden sollen
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