Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Pohl fragt, weshalb der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 82 (beiderseits der Straße Am Heisterbusch) sich nicht bis zum Gymnasium erstrecke. Auf dem ehemaligen Grundstück der Familie Alpen werde zurzeit das vorhandene Gebäude abgebrochen, er fragt, was hier geplant sei. Herr Buchwald antwortet, dass der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 82 nicht bis zum Gymna-sium ausgedehnt wurde, da man 1. das Bauleitplanverfahren nicht durch weitere Probleme be-lasten wolle und 2. bisher der § 34 BauGB ausreiche um die städtebauliche Ordnung zu steuern, daher sei die Aufstellung eines B-Planes in diesem Bereich bisher nicht erforderlich. Dies gelte auch für das auf dem ehemaligen Alpen-Grundstück geplante Neubauvorhaben.
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