Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Buchwald erklärt, dass der Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes Anfang November 2016 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB an die Träger öffentlicher Belange gesandt wurde. Die daraufhin eingegangen Bedenken und An-regungen sind im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses abzuwägen. Er erläutert die einzelnen Stellungnahmen und die vom Planungsbüro Ostholstein ausgearbeiteten Abwä-gungsempfehlungen. Diese führen größtenteils zu Änderungen bzw. Ergänzungen der Begrün-dung, die Planzeichnung selbst wird lediglich in einem Punkt ergänzt.
Da keine Wortmeldungen vorliegen verliest Herr Weber den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Der Entwurf der 38. Änderung des F-Planes für das Gebiet „nördlicher lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus den anliegenden Beschluss-empfehlungen ergeben, gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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