Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Vowe fragt, ob in den privaten Grünflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 83 (südli-cher Lübscher Mühlenberg) Zäune, Stützmauern und L-Steine (Winkeltraversen) zulässig seien. Herr Buchwald antwortet, dass es sich hierbei um bauliche Anlagen handele, die nach den Festsetzungen des B-Planes in den privaten Grünflächen nicht zulässig seien. Herr Vowe erklärt, dass solche baulichen Anlagen hier durchaus errichtet worden seien und fordert, dass die Untere Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der B-Plan-Festsetzung durchsetzt und gegen illegale bauliche Anlagen vorgeht. Herr Weber lässt im Ausschuss über ein Meinungsbild zu dieser Forderung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5Nein-Stimmen: 1 Enthaltung: 3
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||