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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 13.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3     Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 3.1  
zusätzlicher Termin für eine Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.2  
Sommernacht der Kulturen      
Ö 4     Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 4.1  
Resolution zum Thema Traditionsschiffe      
Ö 4.2  
Übergabe des Kommandos beim Einsatzausbildungszentrum Schadensabwehr Marine      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 27.04.2017  
SI/1344/17  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 27.04.2017  
SI/1344/17  
Ö 7  
Verabschiedung der Schiedsfrau      
Ö 8  
Enthält Anlagen
Gestaltungssatzung mit Gestaltungshandbuch für die Altstadt hier: Beschluss der Gestaltungssatzung und Zustimmung zum Gestaltungshandbuch (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1739/17-1  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 91 (Am Kasbern-Rehm), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1740/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

  1. Für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 91  im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke)

-          Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

-          Regelung gestalterischer Festsetzungen

-          Regelung der verkehrlichen Erschließung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

 

  1. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss ist im weiteren Bauleitplanverfahren nicht zu beteiligen.  

 

   
    04.05.2017 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

  1. Für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 91  im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke)

-          Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

-          Regelung gestalterischer Festsetzungen

-          Regelung der verkehrlichen Erschließung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

 

  1. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss ist im weiteren Bauleitplanverfahren nicht zu beteiligen.  

 

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis zu Ziff. 1 bis 3:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0befangen: 1

 

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Reichert:

Ja-Stimmen: 4Nein-Stimmen: 4Enthaltung: 0befangen: 1

 

Da der Antrag von Herrn Reichert mit Stimmengleichheit abgelehnt wurde, wurde auch Ziff. 4 des Beschlussvorschlages beschlossen.

 

 

 

 

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Seite 1

   
    16.05.2017 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:  

  1. Für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 91  im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke)

-          Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

-          Regelung gestalterischer Festsetzungen

-          Regelung der verkehrlichen Erschließung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 2

 

 

 

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Seite 1

   
    13.07.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

  1. Für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 91  im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke)

-          Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

-          Regelung gestalterischer Festsetzungen

-          Regelung der verkehrlichen Erschließung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

 

  1. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss ist im weiteren Bauleitplanverfahren ncht zu beteiligen.  

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis zu Ziff. 1 - 3:

Ja-Stimmen: 28Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu Ziff. 4:

Ja-Stimmen: 0Nein-Stimmen: 28Enthaltung: 0

 

 

Herr Heckel erscheint wieder im Sitzungssaal.

 

 

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Seite 1

Ö 10  
1. Änderung des B-Planes Nr. 83 "Südlicher Lübscher Mühlenberg", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/1773/17  
Ö 11  
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz" (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)
Enthält Anlagen
VO/1745/17  
Ö 12  
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
VO/1747/17  
Ö 13  
Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung  
Enthält Anlagen
VO/1766/17  
Ö 14  
Annahme einer Schenkung  
Enthält Anlagen
VO/1769/17  
Ö 15  
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 15.000 €  
VO/1785/17  
Ö 16  
Jahresabschluss des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Eigenbetrieb)  
Enthält Anlagen
VO/1763/17  
Ö 17  
Jahresabschluss der Stadtwerke 2016  
VO/1760/17  
Ö 18  
Enthält Anlagen
Antrag der CDU-Fraktion hier: Durchführung von Jahrmärkten      
Ö 19  
Enthält Anlagen
Wahl einer Wahlleiterin bzw. eines Wahlleiters sowie eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl und die Bürgermeisterwahl (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1771/17-1  
Ö 20     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 20.1  
zusätzliches Verkehrsschild am Ostring      
Ö 20.2  
Markierung von Radwegen bei Grundstücksausfahrten      
Ö 20.3  
Parkplatzeinfahrt Lidl Eutiner Straße      
Ö 20.4  
Hinweis zu TOP 9      
Ö 20.5  
Sitzbänke an der Skaterbahn      
Ö 20.6  
Pressetermin zur Skulpturenübergabe      
Ö 20.7  
Schulbushaltestelle Kirchhofsallee      
Ö 20.8  
Knick am Kiebitzberg      
Ö 20.9  
Fußweg zur KiTa Kiebitzberg      
Ö 20.10  
Geschwindigkeitsbegrenzung Rettiner Weg      
Ö 20.11  
Schulbedarfsplanung      
Ö 20.12  
Eichenhainstieg      
Ö 20.13  
fehlende Mülleimer am Feldweg Mastkobener Weg      
Ö 20.14  
Weiterführung des Radweges am Rettiner Weg gegenüber von Famila      
Ö 20.15  
Zuwegung vom Lübschen Mühlenberg zu Famila      
Ö 20.16  
Hinweis an die Stadtverordneten      
Ö 20.17  
Termininformation zum Hauptausschuss      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)