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Auszug - Bebauungsplan Nr. 91 (Am Kasbern-Rehm), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1740/17 Bebauungsplan Nr. 91 (Am Kasbern-Rehm),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzenden des Bau- und Planungsausschusses Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Frau Giszas merkt an, dass unter Abstimmungspunkt 4 das Wort „nicht“ zu streichen ist. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss ist ihrer Meinung nach auf jeden Fall zu beteiligen.

 

Herr Brodowski merkt an, dass der Antrag bereits im September letzten Jahres durch eine Bürgerin gestellt wurde. Er bittet darum, zukünftig Anträge von Bürger/innen genauso schnell zu bearbeiten wie Anträge auf ein Hotel.

 

Herr Sela lässt über die Ziffern 1 – 3 und anschließend zu Ziffer 4 mit der o. g. Änderung abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

  1. Für das Gebiet „Am Kasbern-Rehm“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 91  im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Ermöglichung zusätzlicher Bebauung (Nachverdichtung der Grundstücke)

-          Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

-          Regelung gestalterischer Festsetzungen

-          Regelung der verkehrlichen Erschließung

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

 

  1. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss ist im weiteren Bauleitplanverfahren ncht zu beteiligen.  

 

 

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Abstimmungsergebnis zu Ziff. 1 - 3:

Ja-Stimmen: 28Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu Ziff. 4:

Ja-Stimmen: 0Nein-Stimmen: 28Enthaltung: 0

 

 

Herr Heckel erscheint wieder im Sitzungssaal.

 

 

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