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Auszug - Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz"  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1745/17 Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

Bericht:

Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel berichtet anhand der Vorlage. Sie betont, dass die Arbeitsgemeinschaft ihr Augenmerk auf eine moderate Erhöhung gelegt hat.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Herr Kasten lobt die Arbeit und die Bemühungen des Arbeitskreises und empfindet die Gebührenanpassung als schwierige Angelegenheit, da verschiedene wichtige Aspekte aufeinander prallen. Es sollen auf der einen Seite die Familien durch gute Betreuung entlastet werden. Auf der anderen Seite muss der städtische Haushalt berücksichtigt werden. Es wurde in der Vergangenheit immer angestrebt, den Elternanteil bei ca. 30 % der Kosten zu halten, 40 % wären laut Satzung möglich. Der neue Vorschlag liegt bei 27,22 % und weicht damit nicht unerheblich von diesem Ziel ab.

Die Beiträge in Neustadt in Holstein sind niedriger als in den Umlandgemeinden. Herr Kasten hat daher großes Verständnis für den Vorschlag der Verwaltung, welcher sich an den 30 % orientiert. Er sieht es jedoch als hohes Gut an, dass zwischen den Elternvertretern, dem Arbeitskreis und der Selbstverwaltung Einverständnis über eine moderate Anhebung der Gebühren herrscht. Die CDU wird ihre Zustimmung zu den neuen Gebühren auf Grundlage des Vorschlages des Arbeitskreises erteilen, gerade auch unter Berücksichtigung dessen, dass die Landesregierung plant, die KiTa-Finanzierung auf andere Füße zu stellen. Sollte dies allerdings nicht umgesetzt werden und der städtische Haushalt nicht auszugleichen sein, steht die Gefahr im Raume, dass die Stadt Neustadt in Holstein zu einem späteren Zeitpunkt die Gebühren stark anheben muss.

 

Herr Heckel fragt nach den Gebührensätzen bei anderen Trägern von KiTa’s in Neustadt in Holstein. Er möchte einen Konkurrenzkampf vermeiden.

 

Frau Spiegel teilt mit, dass es ein Einvernehmen der Träger gibt, die Gebührensätze möglichst gleich zu gestalten. Ganz einheitlich wird man dies allerdings nicht hin bekommen, da die Träger der Einrichtungen unterschiedliche Betreuungszeiten anbieten.

 

Herr Dr. Böckenhauer signalisiert ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion. Wenn im Bereich der KiTa’s subventioniert wird, ist das an der richtigen Stelle und die Stadt Neustadt in Holstein ist derzeit in der Lage, sich diese moderate Erhöhung der Gebühren leisten zu können. Es darf auch nicht vergessen werden, wie hoch die Beiträge für Eltern sind, wenn zwei Kinder einer Familie gleichzeitig in der KiTa betreut werden. Herr Dr. Böckenhauer sieht die im Vergleich zu den Umlandgemeinden günstigeren KiTa-Plätze als Standortvorteil und als flankierende Maßnahme, wenn es darum geht, Familien mit Kindern hier anzusiedeln.

 

Herr Schumacher hebt hervor, das Neustadt in Holstein attraktiv für junge Familien ist. Kinder bedeuten Zukunft und sie sind die Steuer- und Rentenzahler von morgen. Herr Schumacher spricht seinen großen Dank aus an die Elternvertreter des Arbeitskreises, die nicht blauäugig in die Sitzung gekommen sind, sondern konstruktiv im Arbeitskreis mitgewirkt haben. Die BGN wird dem Vorschlag zustimmen.

 

Frau Spiegel macht nochmal deutlich, dass die SPD auch zukünftig nicht gewillt ist, bis zu 40 % der Betriebskosten auf die Eltern umzulegen. Sie werde immer eine genaue Prüfung der Möglichkeiten verlangen und plane nur eine moderate Erhöhung der Gebührensätze. Sie erinnert daran, dass ab 6 Stunden Betreuungszeit für die Eltern auch noch der Betrag für das Mittagessen zu den Betreuungskosten hinzu kommt.

Und mit Einnahmen aus den KiTa-Beiträgen lässt sich sicher kein städtischer Haushalt sanieren.

 

 

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Beschluss:  

1.Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ wird zum 1.8.2017 gem. Anlage 1 geändert.

 

2.Die anteiligen Mehrkosten für Personal für die Erweiterung des Ganztagsbetreuungsangebotes ab 01. August 2017 in Höhe von 12.917 € werden zur Verfügung gestellt und im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die erforderlichen Personalstellen werden bei der nächsten Änderung des Stellenplans berücksichtigt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Herr Hoff verlässt den Raum.

 

 

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