Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 "Südlicher Lübscher Mühlenberg", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1773/17 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 "Südlicher Lübscher Mühlenberg",
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Frau Zimmler merkt an, dass vor einigen Jahren eine Erhebung zum Wohnraumbedarf in Neustadt in Holstein erstellt wurde. Diese hat u. a. einen Bedarf an großen Wohnungen für 5 und mehr Personen ergeben. In den vorgelegten Entwürfen sind aber hauptsächlich Wohnungen für 1 – 4 Personen vorgesehen.

 

Herr Vowe teilt mit, dass die CDU diese Bebauung für vernünftig erachtet und befürwortet besonders die Vorgabe, in diesem Wohngebiet 30 % der errichteten Wohnungen als geförderten Wohnraum zu errichten.

 

Herr Reichert begrüßt die Pläne ebenfalls. Auch der BGN liegt der geförderte Wohnraum sehr am Herzen. Herr Reichert hat ein wenig Bedenken bzgl. der Geschosshöhe, da die Gebäude aber begrünte Flachdächer erhalten, geht er trotzdem von einem harmonischen Bild aus.

 

Herr Heckel erteilt für Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls die Zustimmung. Es gibt jedoch Bedenken bzgl. der Lärmschutzmaßnahmen. Diese beruhen auf einem Lärmschutzkonzept auf der Grundlage von Zahlen aus einer Zählung vom Dezember 2012/Januar 2013. Es gebe bereits aktuellere Zahlen aus einer Verkehrszählung aus 2015. Somit müsste eigentlich ein neues Verkehrslärmgutachten erstellt werden, zumal die neu geplanten Häuser einen Abstand von unter 25 m zum Ostring haben.

Als Anwohner des Kasbern Rehm kann Herr Heckel die Aussage aus der Bürgerfragestunde zum Fahrverhalten der Autofahrer nur bestätigen. Egal ob PKW, LKW, Motorrad oder ein anderes Fahrzeug, die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h wird selten eingehalten. Dies führt unweigerlich zu einer erhöhten Lärmbelästigung.

 

Frau Giszas signalisiert auch die Zustimmung der SPD zu dieser B-Plan-Änderung. Allerdings ist für sie die Frage nach Wohnraum für Großfamilien nicht uninteressant. Sie ist gespannt auf die Antwort zu diesem Thema.

 

Herr Weber weist darauf hin, dass in der Oldenburger Straße noch ein weiteres Bauvorhaben ansteht. Hier hat die Stadt Neustadt in Holstein die Möglichkeit darauf hinzuwirken, dass größere Wohneinheiten für Familien ab 5 Personen eingeplant werden.

 

Frau Dr. Batscheider teilt mit, dass im B-Plan lediglich Beispielgrundrisse eingezeichnet wurden. Man könnte natürlich auch aus 2 kleinen Wohnungen eine größere Wohneinheit machen. Dies wird die Nachfrage am Markt ergeben. Über den B-Plan wird die grundsätzliche Bebauung geregelt, jedoch nicht die ganz genaue Aufteilung der Wohnungen.

 

 

 

 

 

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Beschluss:  

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszu

      legen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Aus

      legung zu benachrichtigen.     

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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