Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Schulbedarfsplanung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 20.11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 13.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Herr Heckel fragt nach einem Schulbedarfsplan und danach, wie viele Kinder 2018 in die Schule kommen. Zu Beginn des jetzigen Schuljahres hat Neustadt in Holstein 125 neu einzuschulende Erstklässler. Das heißt, dass erste Schuljahr ist fünfzügig. Es gehen aber nur vier Klassen an die weiterführenden Schulen. Insgesamt besteht ein Bedarf von zwei Klassen mehr. Für dieses Schuljahr ist wohl eine Lösung gefunden worden, es stellt sich jedoch die Frage, ob es auch für die Zukunft eine Lösung gibt. Neustadt in Holstein hat ein großes Baugebiet, so dass davon auszugehen ist, dass die Zahl der Kinder weiter steigt. Es muss also über weitere KiTa-Plätze, über eine KiTa am Lübschen Mühlenberg und über Schulbedarfe gesprochen werden.

Mehrere Stimmen aus der StVV weisen Herrn Heckel darauf hin, dass er diese Fragen im Ausschuss stellen soll. Herr Heckel betont, dass er im AfgA keine Antworten auf seine Fragen bekommen hat.

 

Frau Spiegel teilt mit, dass es sich hierbei um ein Thema handelt, welches im letzten AfgA bereits von den Elternvertretern angesprochen wurde. Das Thema wird den Ausschuss jedoch noch einige Zeit begleiten. Es finden in nächster Zeit mehrere Begehungen und Treffen mit den Elternvertretern der Grundschule statt. Wenn es sich nur um eine weitere Grundschulklasse handeln würde, wäre alles kein Problem. Die Grundschule wurde großzügig geplant, um solche Schwankungen aufzufangen.

Eine größere Herausforderung ist der DAZ-Erlass, welcher zusätzliche Räume erforderlich macht. Hier wird nach einer Lösung gesucht, und es finden viele Gespräche statt, auch in Kooperation mit dem Bauamt.

 

Herr Raloff teilt mit, dass in diesem Jahr fünf erste Klassen kommen und vier vierte Klassen gehen. Die Grundschule ist als fünfzügige Schule geplant und ausgestattet worden. Neben 20 Klassenräumen sind 10 Gruppenräume, diverse Fachräume und noch weitere Räume ins Raumprogramm aufgenommen worden. Die Planung beruht auf den Zahlen von 2011/2012. Damals gab es noch keine Flüchtlinge und keinen DAZ-Unterricht.

In der Schullandschaft ist immer Bewegung und es besteht derzeit ein zusätzlicher Raumbedarf. Es gab einen Ortstermin und Gespräche in der Schule, bei denen nach Möglichkeiten zur Lösung der Problematik gesucht wurde. Es können derzeit 7 weitere Gruppenräume zur Verfügung gestellt werden, die im Bestand der Schule vorhanden sind. Welche das genau sind muss mit der Schulleitung geklärt werden.

Im Schuljahr 2018/2019 ist eine Gesamtschülerzahl von 506 Kindern vorgesehen. Es gibt einen Schulentwicklungsplan des Kreises, welcher gerade aktualisiert wurde. Dieser kann dem AfgA in der nächsten Sitzung vorgelegt werden. Die Planung basiert auf der Zahl der Kinder, die derzeit in der Schule sind, den Geburten, die dann jahrgangsweise nachwachsen und geschätzten Zahlen für die Zukunft.

Die für dieses Jahr angekündigten hohen Schülerzahlen sind keine Überraschung, sondern in die Planungen bereits eingeflossen. Der DAZ-Erlass ist aus Dezember 2016 und somit auch schon in die Planung integriert. Auf der Schulleiterdienstversammlung hat der Schulrat kürzlich noch einmal auf den Erlass hingewiesen, weshalb die Diskussion jetzt kurz vor den Ferien erneut entbrannt ist.

Bei den betroffenen Kindern handelt es sich um Flüchtlingskinder, die schon in die bestehenden Klassen integriert waren, jetzt aber aus den Klassen wieder herausgenommen und 15 Stunden pro Woche Einzel- bzw. Gruppenunterricht erhalten sollen. Die dafür benötigten Räume stehen wie bereits erwähnt zur Verfügung.

 

 

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