Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1766/17  

 
 
Betreff: Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
13.07.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
26.06.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Abwasserbeseitigungssatzung aus dem Jahr 1996 bedurfte im Bereich des Satzungsrechts einer grundlegenden Überarbeitung. Die wesentlichen Neuerungen der oben genannten Satzung wurde dem Stadtwerkeausschuss in seiner Sitzung vom 13.03.17 durch Rechtsanwalt Ulrich Schlack vorgestellt. Im Nachgang wurde diese Satzung als Entwurf den Mitgliedern des Ausschusses zugestellt, mit der Bitte um Durchsicht und evtl. Änderungsbedarf mitzuteilen.

Die Gebühren- und Beitragssatzungen und die dazugehörigen Kalkulationsmaßstäbe werden im Sommer 2017 geprüft und festgelegt. Im Anschluss werden dem Stadtwerkeausschuss in seiner Sitzung im November die beiden Satzungen zum Beschluss vorgelegt.

 

Die wesentlichen Änderungen der Abwasserbeseitigungssatzung sehen wie folgt aus:

 

Abwasserbeseitigungssatzung (Neufassung)

 

 

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§ 2 (4)

Zukünftig soll die zentrale öffentliche Abwasseranlage mit dem öffentlichen Grundstücksanschluss am privaten Übergabeschacht enden, zurzeit geht die öffentliche Abwasseranlage bis zur Grenze des zu entwässernden Grundstücks.

§ 3

Es wurde ein detaillierter Katalog über Erläuterungen von technischen Begrifflichkeiten aufgenommen.

§§ 4 (2) u. 9 (2)

Regelung für den Anschluss von Hinterliegergrundstücken mit aufgenommen, das ist zurzeit nicht in der Satzung gesondert aufgeführt

§ 5 (2) und (3)

Verweis auf die Möglichkeit für die Herstellung eines weiteren Anschlusses für Schmutz- und Niederschlagswasser, zurzeit in dieser Form nicht in der Satzung enthalten

§ 6 (4) p)

Exaktere Regelung für den Ausschluss des Einleitens von Wasser, das zum Waschen von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen verwendet wird, berücksichtigt

§ 9 (2)

Zurzeit haben wir in der Satzung geregelt, dass in Neubaugebieten, d. h. wenn die Stadt Erschließer und Eigentümer der gesamten Flächen ist, der Grundstücksanschluss vom Sammler in der Straße bis zur Grundstücksgrenze und die Leitungen sowie der Übergabeschacht auf dem privaten Grundstück von der Firma insgesamt hergestellt werden, die die Kanalbaumaßnahme in dem Baugebiet ausführt.

Zukünftig soll diese Regelung entfallen und somit werden keine Schächte mehr gesetzt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die neue Abwasserbeseitigungssatzung wird zum 01.01.2018 beschlossen.  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Abwasserbeseitigungssatzung 01.01.2018 (65 KB)