Ab sofort muss in jedem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung und aller Ausschüsse zu den jeweils gefassten Beschlüssen angefügt werden, wer für die Umsetzung verantwortlich ist und bis wann diese geschehen wird. Als Standardpunkt ist in alle Tagesordnungen ein Bericht über die Umsetzung der gefassten Beschlüsse aufzunehmen und über den Fortgang der Bearbeitung zu berichten.
28.04.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 9 - an Verwaltung zurück verwiesen
Beschluss:
Die Vorlage wird an den Hauptausschuss zurückverwiesen.