Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1531/16  

 
 
Betreff: Bestellung eines neuen Delegierten zum Städtebundtag
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Fraktionsvorsitzender der CDU-Faktion Herr Kasten
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Mehrens, Jana
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
28.04.2016 
öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Mit seiner E-Mail vom 24.01.2015 hat Herr Rasmus Vöge seine politischen Ämter bei der Stadt Neustadt in Holstein niedergelegt.

Es muss daher eine Nachfolge für die Mitgliedschaft im Städtebund Schleswig-Holstein geregelt werden. Die CDU-Fratkion wird ihren Vorschlag für die Nachbesetzung als Delegierten für die Mitgliederversammlung des Städtebundes Schleswig-Holstein und dessen Stellvertretung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.04.2016 vortragen.

 

Nach § 28 Nr. 20 der Gemeindeordnung SH ist es Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung, Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in privatrechtlichen Vereinigungen zu bestellen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sie kann diese Entscheidung auf den Hauptausschuss übertragen (vgl. § 28 Nr. 20 GO, 2. Halbsatz).

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der Regelung in § 7 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung der Stadt einen Betrag von 50.000 € nicht übersteigt, an den Hauptausschuss übertragen.

 

Nach § 9 Abs. 2 der Satzung des Städtebundes Schleswig-Holstein entsenden die ordentlichen Mitglieder mit einer gemäß § 6 Abs. 2 festgestellten Einwohnerzahl

bis zu 10.000 = 3 Stimmen
bis zu 15.000 = 4 Stimmen
bis zu 20.000 = 5 Stimmen
bis zu 30.000 = 6 Stimmen
über 30.000 = 7 Stimmen.

Die Mitglieder entsenden je Stimme einen stimmberechtigten Vertreter oder eine stimmberechtigte Vertreterin. Die Wahl von Ersatzvertretern oder Ersatzvertreterinnen ist zulässig.

(4) Die Namen und Anschriften der stimmberechtigten Vertreter oder Vertreterinnen und der Ersatzvertreter oder Ersatzvertreterinnen sind der Geschäftsstelle des Verbandes unverzüglich nach ihrer Wahl durch die Vertretungskörperschaft des Mitglieds anzugeben.

(5) Gastdelegierte der Mitglieder können ohne Stimmrecht an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Nicht in die Mitgliederversammlung gewählte Bürgermeister, Bürgermeisterinnen, Bürgervorsteher und Bürgervorsteherinnen gehören der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht an.

.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung bestellt eine/n Nachfolger/in für den zurückgetretenen Delegierten Herrn Rasmus Vöge sowie eine/n Ersatzverteter/in für die Mitgliederversammlung des Städtebundes Schleswig-Holstein.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

ja

Nein X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Keine