Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten hat sich in seiner Sitzung vom 12.04.2016 dem Gebührenvorschlag des Arbeitskreises angeschlossen und o.a. Beschlussvorschlag der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss empfohlen. Die Gebührensätze wurden in die 2.Nachtragssatzung (Anlage 1) eingepflegt.
Bisher wurde die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten Am Wasserturm und Am Kaiserholz nur für Kinder in der Ganztagesbetreuung angeboten. Aus der Elternschaft wurde der Wunsch nach einem Mittagessen für die 6 h Kinder geäußert und in der Ausschusssitzung am 22.9.15 beraten. Dabei wurde deutlich, dass die zusätzliche Mittagsverpflegung einen höheren Personalschlüssel für die Betreuung während der Mahlzeiten sowie für Hilfspersonal im Küchenbereich erfordert. Die Mehrkosten wurden auf ca. 65.200 € jährlich veranschlagt. Hinzu kommt eine Subventionierung des Essens in Höhe von ca. 12.000 € jährlich. Es wurde beschlossen, vor der weiteren Beratung ein Meinungsbild einzuholen, wie groß der Bedarf für ein Mittagessen ist. Hierbei sollten, wie bisher üblich, 30% der Kosten von den Eltern getragen werden. In der Sitzung des Ausschusses am 17.11.15 wurde dann die Vorlage 1437/15 diskutiert und das Thema aufgrund seiner Komplexität und Auswirkungen auf die Beitragsstruktur in einen Arbeitskreis verwiesen. Der Arbeitskreis wurde aus Vertretern der Fraktionen, der Elternschaft, Kita-Leitungen und Gruppenleitungen, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Verwaltung bestimmt. Seine Aufgabe war einerseits eine Lösung für das Mittagessen der 6 h Kinder zu finden und andererseits Ungerechtigkeiten im jetzigen Gebührensystem zu beheben.
Der Arbeitskreis hat am 25.1., 23.2. und 21.3.16 getagt. Die Sitzungen verliefen ausgesprochen sachlich, zielorientiert und konstruktiv. Diese Zusammenarbeit kann als voller Erfolg gewertet werden und sollte zukünftig fortgesetzt werden.
Zu Beginn wurden von den Elternvertreterinnen die Umfrageergebnisse in den Kindertagesstätten vorgestellt. Der Rücklauf lag bei 50% im Wasserturm und 65% im Kaiserholz. Dabei sprachen sich etwa 2/3 der Eltern dafür aus, dass alle Kinder, die bis 13.30 Uhr oder länger betreut werden, verpflichtend an einem Mittagessen teilnehmen sollen. Uneinheitlich wurde die Frage beantwortet, ob alle Kinder, die nicht am Essen teilnehmen, bis 12.30 Uhr abzuholen sind. Eindeutig haben die Eltern erkannt, dass ein Mittagsangebot mit Mehrkosten verbunden ist. Eine zusätzliche Betreuungszeit bis 14.30 Uhr (7 h) wurde von etwa von der Hälfte der Eltern gewünscht.
Die Diskussion im Arbeitskreis ergab einvernehmlich, dass sowohl aus praktischer wie auch aus pädagogischer Sicht eine Mittagsverpflegung bei einer Betreuungszeit ab 6 h zu begrüßen ist. Aus organisatorischen Gründen muss ein solches Angebot dann aber für alle 6 h Kinder gelten. D.h. es wäre verpflichtend. Neben den Personalkosten sind noch die Kosten für das Essen selbst zu berücksichtigen. Von den derzeitigen Kosten für das Essen in Höhe von 2,50 € täglich müssen die Eltern nach den bestehenden Regelungen 2,00 € bezahlen, 50 Cent trägt die Stadt. Eine Umfrage bei umliegenden Kitas hat ergeben, dass auch dort bei 6 h ein verpflichtendes Mittagessen angeboten wird und die Eltern das Essen extra bezahlen müssen. Einvernehmen bestand im Arbeitskreis auch dahingehend, die Mehrkosten für Personal nicht allein den 6 h Plätzen zuzuschlagen. Der Gebührenabstand zu den Ganztagesplätzen, denen die Mehrkosten nicht direkt zugeordnet werden, würde sonst unangemessen gering ausfallen.
Es wurde folglich ein Ansatz gesucht, nach dem die Kosten gleichmäßig auf alle Kita-Plätze verteilt werden. Die bisher gewachsene Gebührenstruktur berücksichtigt dies nicht. Gem. § 25 Abs. 3 KitaG sollen Eltern einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Kindertageseinrichtungen entrichten. Als angemessen gilt nach den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände des Landes Schleswig-Holstein ein Elternanteil von mindestens 30 % der nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ermittelten Betriebskosten je Platz. Dieser Mindestbeitrag wird auch vom Gemeindeprüfungsamt gefordert. Der Elternanteil in 2015 betrug aufgrund einer einmaligen Nachzahlung der Sozialstaffel 30,44 %. Ohne diese Nachzahlung hätte er nur 28,63 % betragen. Auf Basis des 4 h Angebotes und der tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden hat die Verwaltung einen Gebührenvorschlag entwickelt, dem ein einheitlicher Monatsbeitrag von 26,00 €/ h zugrunde liegt. Im Ergebnis läge der Elternanteil zwar rein rechnerisch mit 34,14% über den geforderten 30%. Erfahrungsgemäß fällt das Jahresergebnis bedingt durch den ständigen Wechsel der Betreuungszeiten allerdings geringer aus als der kalkulierte Ansatz.
Die gleichmäßige Verteilung der Kosten auf alle Betreuungsstunden führt jedoch zu einem erheblichen Kostensprung vom 6 h Tag zum 8,5 h Tag, da letzterer bisher weit stärker subventioniert wurde als die anderen Betreuungszeiten. Aus diesem Grunde wurde parallel zur Elternumfrage die Einführung eines 7 h Angebotes vorgeschlagen.
Eine gleichmäßige Kostenverteilung auf die Betreuungsstunden wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises einvernehmlich begrüßt. Die Gebühren verhalten sich dann proportional zu den gebuchten Betreuungszeiten. Sie sind gerecht und für jedermann einfach nachvollziehbar. Dennoch führt ein Systemwechsel bei einigen Tarifen zu größeren Sprüngen, in diesem Fall bei den bislang am stärksten subventionierten Ganztagsplätzen sowie im Früh- und Spätdienst. Auch das 4h Nachmittagsangebot wird ebenso berechnet, wie das 4 h Vormittagsangebot. Im Arbeitskreis und in der Elternschaft wurden mehrere Modelle überlegt und gerechnet, um die umstellungsbedingten Gebührensprünge abzufedern.
Das Ergebnis ist der nachstehende Gebührentarif, der auf dem 4 h Angebot basiert und eine lineare Steigerung um 20 € je zusätzlicher Betreuungsstunde vorsieht. Mit einer rechnerischen Deckungsquote von 31,06 % liegt er in der Ergebnisbetrachtung allerdings vorraussichtlich unterhalb der geforderten 30 % Elternbeteiligung. Gleichwohl wird der Tarif einvernehmlich vom Arbeitskreis zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
*) zuzüglich 40,00 € monatlich für Mittagessen
Auch mit den Gebühren des Verwaltungsvorschlages läge die Stadt im Gebührenvergleich mit anderen Kitas außerhalb von Neustadt weiterhin am unteren Ende. (Anlage 2) Der städtische Anteil an der Einführung der Mittagsverpflegung für die 6 h Kinder beträgt ca. 57.640 € jährlich (70% von 65.200 € zuzüglich 12.000 € Subventionierung des Mittagessens). Die anteiligen Mehrkosten in 2016 betragen 24.017 € und ca. 10.000 € einmalig für die Beschaffung zusätzlichen Mobiliars, insgesamt also 34.014 €.
Bei den Krippengebühren wurde von Anfang an eine lineare Gebührenstruktur festgelegt. Die Gebühren je Stunde innerhalb der Regelzeiten sind nahezu identisch. Lediglich die Gebühren für den Früh- und Spätdienst wurden ohne Bezug zu den tatsächlichen Kosten festgesetzt. Dies führt letztlich dazu, dass die Gebührenordnung in sich nicht schlüssig und auch nicht gerecht ist. Gleichwohl kann eine Anpassung aufgrund der insgesamt schon hohen Gebühren hier nur in mehreren Schritten erfolgen. Ein Elternanteil von 30 % im Krippenbereich käme rechnerisch einem Stundensatz von fast 60 € gleich und wurde daher verworfen.
Der Elternanteil in 2015 betrug einschließlich einer einmaligen Nachzahlung der Sozialstaffel 21,48 %, ohne Nachzahlung 19,94%.
Die Personalkosten werden ab 2016 wegen Tarifsteigerungen um ca. 28.700 €, d.h. 4,4 % steigen. Um die Kostensteigerungen aufzufangen, hat die Verwaltung eine Anpassung des Früh- und Spätdienstes sowie eine Gebührenerhöhung um 5% im Arbeitskreis zur Diskussion gestellt.
In Anbetracht der aktuellen Gebührenhöhe hat sich der Arbeitskreis jedoch einvernehmlich dafür ausgesprochen, nur eine geringfügige Anpassung des Früh- und Spätdienstes vorzunehmen und folgende Gebühren vorzuschlagen:
*) Grundlage 45 €/h zuzüglich 5%
Beschlussvorschlag:
Der Arbeitskreis soll zukünftig jährlich einen Vorschlag zur Gebührenanpassung erarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:2. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz"
Gebührenübersicht der Kindertagestätten außerhalb von Neustadt
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