Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein (anerkannter Erholungsort) dürfen Verkaufsstellen, die Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs anbieten, auch an Sonn- und Feiertagen für 6 Stunden in der Zeit von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet sein. Dieses gilt seit Erlass einer ent-sprechenden Landesverordnung („Bäderverordnung“) vom 21.5.2013 im Zeitraum vom 17. De-zember bis 8. Januar und vom 15. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres.
Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Verkaufsstellen, die höherwertige Produkte anbieten, also Waren, die nach der Definition in den Vorschriften der Gewerbeordnung nicht zum „täglichen Ge- und Verbrauch“ gehören (z.B. Bau- und Elektronikmärkte, Küchenstudios, Kraft-fahrzeughändler, Juweliere usw.).
Der Neustädter Gewerbeverein möchte auch in diesem Jahr von der Möglichkeit des § 5 des Schleswig-Holsteinischen Ladenöffnungszeitengesetzes (LÖffZG) Gebrauch machen und bean-tragt den Erlass einer entsprechenden Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstel-len an Sonn- und Feiertagen. Gemäß § 5 Abs. 1 LÖffZG wäre dieses an vier Sonn- bzw. Feiertagen im Jahr jeweils für die Dauer von 5 Stunden möglich, wenn ein „besonderer Anlass“ (z.B. eine Veranstaltung) vorliegt.
Mit Schreiben vom 19.1.16 hat der Gewerbeverein eine Sonntagsöffnung am 8.5. und 3.10. beantragt. Die Stadtverordnung wird von der Bürgermeisterin als örtliche Ordnungsbehörde erlassen. Der Entwurf einer Stadtverordnung ist vorab gemäß § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz der Stadtvertretung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Dies ist in der Sitzung am 25.2.16 erfolgt.
Nunmehr beantragt der Gewerbeverein mit Schreiben vom 22.3. aufgrund terminlicher Überschneidungen statt am 8.5. eine Öffnung am Sonntag, den 22. Mai 2016.
Beschlussvorschlag:Von dem beabsichtigten Erlass einer „Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass“ wird Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:-Entwurf einer Stadtverordnung -Schreiben des Gewerbevereins Neustadt in Holstein e.V. vom 19.01.2016 und 22.03.2016
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