Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1530/16  

 
 
Betreff: Erlass einer "Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis
28.04.2016 
öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Im Bereich der Stadt Neustadt in Holstein (anerkannter Erholungsort) dürfen Verkaufsstellen, die Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs anbieten, auch an Sonn- und Feiertagen für 6 Stunden in der Zeit von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet sein. Dieses gilt seit Erlass einer ent-sprechenden Landesverordnung („Bäderverordnung“) vom 21.5.2013 im Zeitraum vom 17. De-zember bis 8. Januar und vom 15. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres.

 

Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Verkaufsstellen, die höherwertige Produkte anbieten, also Waren, die nach der Definition in den Vorschriften der Gewerbeordnung nicht zum „täglichen Ge- und Verbrauch“ gehören (z.B. Bau- und Elektronikmärkte, Küchenstudios, Kraft-fahrzeughändler, Juweliere usw.).

 

Der Neustädter Gewerbeverein möchte auch in diesem Jahr von der Möglichkeit des § 5 des Schleswig-Holsteinischen Ladenöffnungszeitengesetzes (LÖffZG) Gebrauch machen und bean-tragt den Erlass einer entsprechenden Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstel-len an Sonn- und Feiertagen.

Gemäß § 5 Abs. 1 LÖffZG wäre dieses an vier Sonn- bzw. Feiertagen im Jahr jeweils für die Dauer von 5 Stunden möglich, wenn ein „besonderer Anlass“ (z.B. eine Veranstaltung) vorliegt.

 

Mit Schreiben vom 19.1.16 hat der Gewerbeverein eine Sonntagsöffnung am 8.5. und 3.10. beantragt.

Die Stadtverordnung wird von der Bürgermeisterin als örtliche Ordnungsbehörde erlassen.

Der Entwurf einer Stadtverordnung ist vorab gemäß § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz der Stadtvertretung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Dies ist in der Sitzung am 25.2.16 erfolgt.

 

Nunmehr beantragt der Gewerbeverein mit Schreiben vom 22.3. aufgrund terminlicher Überschneidungen statt am 8.5. eine Öffnung am Sonntag, den 22. Mai 2016.

 

 


Beschlussvorschlag:

Von dem beabsichtigten Erlass einer „Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass“ wird Kenntnis genommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

 

Bemerkungen: keine

 

 

 


Anlage/n:

-Entwurf einer Stadtverordnung

-Schreiben des Gewerbevereins Neustadt in Holstein e.V. vom 19.01.2016 und 22.03.2016

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stadtverordnung Sonntagsöffnung 2016 NEU (118 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Gewerbeverein (82 KB)