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Auszug - Neufassung der Hauptsatzung und Entschädigungssatzung  

 
 
öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1498/16 Neufassung der Hauptsatzung und Entschädigungssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Prieß, Markus

Bericht:

Der Hauptausschussvorsitzende Herr Holtfester berichtet anhand der Vorlage.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Frau Giszas stellt im Namen der SPD-Fraktion folgenden Antrag:

„Die Entschädigungssatzung soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.“

 

Herr Schmidt verliest seine Stellungnahme. Hierin geht er vor allem darauf ein, dass eine Trennung der Hauptsatzung und Entschädigungsregelung aus Verfahrensvereinfachungsgründen notwendig sei und bereits durch die Kommunalaufsicht angeregt wurde. Bei der Anpassung der Entschädigungszahlungen handele es sich um eine Aufwandsentschädigung für Ehrenamtler, die nicht mit dem Gehalt eines Arbeitnehmers oder gar einer Diät von Berufspolitikern vergleichbar sei. Zudem sei die Entschädigung ein wichtiges Stück Anerkennung gegenüber dem Ehrenamt, welche den Arbeits- und Zeitaufwand entsprechend auszeichne. Zuletzt sei eine Anpassung im Jahre 2008 erfolgt, rein rechnerisch handele es sich hier also um eine durchschnittliche Erhöhung von ca. 2% jährlich. Die CDU werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Dr. Böckenhauer erklärt, dass die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ehrenamtler durch den Gesetzgeber des Landes Schleswig-Holstein bereits im Oktober des Jahres 2015 mit Gültigkeit ab 2016 beschlossen wurde. Eine Befassung des Hauptausschusses habe dann erst im März diesen Jahres stattgefunden. Eine rückwirkende Zahlung der Entschädigungsansprüche sei daher gerechtfertigt. Zudem habe die letzte Anpassung der Entschädigungen 2008 stattgefunden. Wie bereits gesagt, handele es sich rein rechnerisch um eine jährliche Erhöhung von ca. 2 %, die für die Stadt durchaus tragbar sei.

 

Herr Kahl erläutert, dass er in der Sitzung des Hauptausschusses am 16.03.2015 die Verwaltung um Prüfung gebeten habe, ob der Ortsbeauftragte für Umweltschutz auch weiterhin mit beratender Stimme an der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses sowie Umwelt- und Verkehrsausschusses teilnehmen könne. Schließlich handele es sich hierbei um ein Ehrenamt, welches bei einem weitreichenden Engagement entsprechend gewürdigt werden müsse. Sollte der Ortsbeauftragte für Umweltschutz nur noch als Sachkundiger im Sinne des § 16 c GO hinzugezogen werden dürfen, müsse er beim nichtöffentlichen Teil der Sitzungen den Raum verlassen. Dies sei eher suboptimal.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider verliest die Antwort der Kommunalaufsicht bzgl. dieser Thematik. Ergebnis ist, dass die Änderung der Hauptsatzung auf Anraten der Kommunalaufsicht aus dem Jahre 2013 entsprechend angepasst wurde. Ein Ortsbeauftragter im Sinne der alten Hauptsatzung sei nun nicht mehr zulässig.

 

Herr Kahl bezieht sich auf seine Prüfung der Hauptsatzung des Kreises Ostholstein. Hier gebe es für den Jugendhilfeausschuss ebenfalls verschiedenste beratende Mitglieder. Jedoch habe seine Prüfung auch ergeben, dass diese durch eine Spezialregelung der § 71 SGB VIII i.V.m. §§ 47 und 48 des Jugendförderungsgesetzes S.-H. legitimiert wurden. Er bedauere es sehr, da der derzeitige Ortsbeauftragte für Umweltschutz ein herausragendes Engagement zeige.

 

Bürgervorsteher Sela lässt zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen:

„Die Entschädigungssatzung soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.“

 

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Er stellt fest, dass der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt ist und lässt über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

Die Neufassung der Hauptsatzung und der Entschädigungssatzung wird beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

28 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

 

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