1. Der Bebauungsplan Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße“ soll für den Bereich der Strandsauna (s. Geltungsbereich) wie folgt geändert werden:
Zusätzlich zur Nutzung als Sauna/Wellness soll auch eine Nutzung als Restaurant / Café zugelassen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Der Planentwurf soll vom Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein ausgearbeitet werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
28.11.2013 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 6 - (offen)
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße“ soll für den Bereich der Strandsauna (s. Geltungsbereich) wie folgt geändert werden:
Zusätzlich zur Nutzung als Sauna/Wellness soll auch eine Nutzung als Restaurant / Café zugelassen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Der Planentwurf soll vom Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein ausgearbeitet werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8Ablehnung: 1Enthaltung: 0
26.02.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße“ soll für den Bereich der Strandsauna (s. Geltungsbereich) wie folgt geändert werden:
Zusätzlich zur Nutzung als Sauna/Wellness soll auch eine Nutzung als Restaurant / Café zugelassen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Der Planentwurf soll vom Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein ausgearbeitet werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.