Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:In dem im Jahre 2003 aufgestellten B-Plan Nr. 61 ist für das damals bereits vorhandene Gebäude der Strandsauna eine ausschließliche Art der Nutzung als „Sauna/Wellness“ festgesetzt. Diese Nutzung entsprach dem damaligen Bestand. Seit dem hat sich das gesamte sog. „Entwicklungsgebiet Pelzerhaken“ sehr positiv zu einem touristischen Anziehungspunkt für Surfer, Kiter, Wohnmobilisten und Ferienhausbewohner entwickelt. Die damaligen Campingplätze wichen hochwertigen Ferienhäusern und Dauerwohnungen. Auch als Strandwanderziel der Neustädter entlang der Küste ist der Standort attraktiver geworden. Strandnahe Events, wie das Surf- und Kite Festival ziehen zeitweise viele Menschen an. Noch sind die Grundstücke nicht vollständig bebaut. Wenn dies einst der Fall sein wird, werden noch mehr Menschen dort sein und gastronomische Angebote nachfragen. Das vorhandene gastronomische Angebot und die dafür bisher im B-Plan ausgewiesenen Flächen werden in der Hochsaison, aber auch an schönen Winterwochenenden, als nicht mehr ausreichend und vielfältig genug eingeschätzt. Andere Tourismusdestinationen locken Gäste, auch im Winter, mit attraktiven Strandlagen in Ihre Restaurants und damit in ihre Orte. Das Grundstück der Strandsauna würde sich für solch eine gastronomische Destination direkt am Strand in Pelzerhaken hervorragend anbieten. Gleichzeitig wäre dafür zu sorgen, dass der Schutz der umliegenden Dünen gewährleistet wird. Die Baugrenzen dürften nicht erweitert werden. Lediglich auf die vorhandene Terrasse, die bereits Bestandsschutz genießt, sollte man im B-Plan die zulässige Hauptnutzung ausweiten. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises OH hat ihre Zustimmung zu einer Erweiterung der Art der Nutzung um eine Gastronomie bereits in Aussicht gestellt, wenn die Dünenschutzbelange gewahrt bleiben. Ein Nutzungskonflikt mit der im benachbarten „SO Strandeinrichtungen“ vorhandenen gastronomischen Nutzung ist nicht zu erwarten. In diesem SO stehen auch keine weiteren Flächen für weitere gastronomische Angebote zur Verfügung, da diese Flächen für die Ansiedlung der Surfvereine und öffentlichen Sanitäranlagen benötigt werden.
Die städtebaulichen Ziele sollten also durch die vorgeschlagene B-Planänderung an die aktuelle touristische Entwicklung des Gebietes angepasst werden, um als attraktive Tourismusdestination zukunftsfähig zu bleiben.
Beschlussvorschlag:1. Der Bebauungsplan Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße“ soll für den Bereich der Strandsauna (s. Geltungsbereich) wie folgt geändert werden: Zusätzlich zur Nutzung als Sauna/Wellness soll auch eine Nutzung als Restaurant / Café zugelassen werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Der Planentwurf soll vom Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein ausgearbeitet werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 61
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