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Auszug - 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Strandsauna Pelzerhaken", hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 21
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1041/13 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Strandsauna Pelzerhaken",
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr WeberAktenzeichen:32-610-15/64.4
Federführend:32 Planung Beteiligt:5 Tourismus-Service
Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard   

Bericht:

Bericht:

Der Bau- und Planungsausschussvorsitzende Herr Weber trägt anhand der Vorlage vor.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Herr Kasten erklärt, dass schon im Jahre 2003 versucht wurde, eine touristische Nutzung durchzusetzen. Dies wurde jedoch durch die Verwaltung als unzulässig erklärt. Laut damaliger Aussage der Verwaltung wäre nur eine Nutzung als Sauna- bzw. Wellnessbetrieb mit nachgeordneter gastronomischer Nutzung möglich gewesen. Aufgrund dieser Nutzungseinschränkung wurde das Grundstück zu einem vergleichsweise niedrigen Preis verkauft. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen habe sich die Stadt jedoch das Rückkaufsrecht vorbehalten. Um nun mit dem Eigentümer in Verhandlungen treten zu können, sei die Änderung des B-Planes die Voraussetzung.

 

Herr Dr. Böckenhauer ist der Auffassung, dass die notwendige wirtschaftliche Nutzung den Möglichkeiten anzupassen sei. Auch wenn die Entwicklung Pelzerhakens nicht seinen Vorstellungen entspreche, so werde er dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Frau Zimmler erklärt, sie werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, da sie an diesem Standort kein Restaurant möchte.

 

Herr Kahl weist darauf hin, dass es sich hierbei um den städtebaulichen und nicht um den privatrechtlichen Aspekt handele.

 


Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße“ soll für den Bereich der Strandsauna (s. Geltungsbereich) wie folgt geändert werden:

Zusätzlich zur Nutzung als Sauna/Wellness soll auch eine Nutzung als Restaurant / Café zugelassen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Der Planentwurf soll vom Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein ausgearbeitet werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung