Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1256/15  

 
 
Betreff: 7. vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 54
(Am Holm / An der Wiek), hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
22.01.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
26.02.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Die 4

Sachverhalt:

Die 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 befindet sich im Aufstellungsverfahren. Hier sollen u.a. schwimmende Ferienhäuser zugelassen werden. Nunmehr gibt es für einen Teilbereich der 4. Änderung die Absicht, hier ein Hotel zu errichten; dieses Projekt wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses präsentiert. Da das Hotel in einem „Sondergebiet Sportboothafen“, wie es in der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 vorgesehen ist, nicht zulässig ist, muss die Fläche als „Sondergebiet Hotel“ festgesetzt werden. Für dieses Projekt ist es sinnvoll, eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen. Daher soll der betroffene Bereich aus der 4. Änderung herausgelöst und künftig als „7. vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 54“ bearbeitet werden. 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist bereits das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin im Zusammenhang mit der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 beauftragt, da das Gebiet der 7. Änderung bisher Teil der 4. Änderung war.

1

Beschlussvorschlag:

1. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet wird die 7. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Holm / An der Wiek“ aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hotels mit 4 Vollgeschossen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Auslegung im Bauamt durchgeführt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:   X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Die Kosten für die 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 werden vom Investor übernommen.

 

Geltungsbereich der künftigen vorhabenbezogenen 7

Anlage/n:

Geltungsbereich der künftigen vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54

Lageplan Hotel (Maßstab nur bei DIN A3-Ausdruck korrekt) (nicht öffentlich)

Schnitt Hotel (Maßstab nur bei DIN A3-Ausdruck korrekt) (nicht öffentlich)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2015_01_12_Gelt_Ber_54_7 (2845 KB)