Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Durch die bevorstehende Gründung der Beteiligungsgesellschaft mbH ist es erforderlich die Aufgaben und Zuständigkeiten der Bürgermeisterin (§6 Aufgaben der Bürgermeisterin) und des Stadtwerkeausschusses (§ 11 Aufgaben des Stadtwerkeausschusses) zu ergänzen. Beschlussvorschlag:Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der geänderten Betriebssatzung der Stadtwerke zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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