Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1250/15  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 85 (Einzelhandel Rettiner Weg),
hier: Erweiterung des Geltungsbereiches
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
22.01.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
26.02.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Der Bebauungsplan Nr

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 85 (Einzelhandel Rettiner Weg) wird aufgestellt, um den vorhandenen Einzelhandelsstandort um weitere Einzelhandelsbetriebe zu ergänzen. Auf der Südseite des Rettiner Weges verläuft ein Radweg von der Innenstadt bis zur Einmündung des Bornholmweges; östlich schließt der Wikingerweg an, auf dem Fahrradfahrer/innen bis zum Kleingarten-gelände „Polizeidienerkoppel“ fahren können. Danach ist der Radweg auf einer Länge von ca. 350 m unterbrochen, erst ab der Einmündung des Mastkobener Weges setzt er sich bis nach Rettin auf der Südseite fort. Wegen der ca. 350 m langen Lücke müssen Fahrradfahrer/innen bisher auf den auf der Nordseite des Rettiner Weges gelegenen Fuß- und Radweg ausweichen. Dazu sind zwei Querungen der Straße erforderlich, außerdem muss die gefährliche Einmündung des sog. „famila-Parkplatzes“ gequert werden. Der Radverkehr hat hier zwar Vorfahrt und an der Ausfahrt aus dem Parkplatz ist ein STOP-Schild aufgestellt, dennoch kommt es hier häufig zu gefährlichen Situationen. Durch die Erweiterung des Einzelhandelsstandortes und die Vergrößerung des Parkplatzes wird es voraussichtlich noch häufiger zu diesen gefährlichen Situationen kommen. Um dem Radverkehr die beiden Straßenquerungen und die Querung der Parkplatz-Ausfahrt zu ersparen und die Gefährdungen zu verringern, ist es notwendig, die ca. 350 m lange Radweglücke an der Südseite des Rettiner Weges zu schließen.

Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr

Beschlussvorschlag:

Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 85 wird für die Anlage eines Radweges auf der Südseite des Rettiner Weges so erweitert, wie im anliegenden Lageplan dargestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Lageplan mit neuem Geltungsbereich

Anlage/n:

Lageplan mit neuem Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gelt_Ber_85_mit_Radweg (456 KB)