Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1252/15  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 64 (Kreuzweg / Henningsoll),
hier: Einstellung des Bauleitplanverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
22.01.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
26.02.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.06.1998 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 64 gefasst. Im Zuge der Vorüberlegungen und in Beratungen mit den Stadtwerken wurde deutlich, dass an die vorhandenen Niederschlagswasserkanäle keine weiteren Einleitungen angeschlossen werden können, da diese ausgelastet sind.

 

Am Kreuzweg wurde in der Zwischenzeit ein weiteres Einfamilienhaus errichtet (rückwärtig auf gleichem Grundstück wie Altbebauung). Dies war möglich, da hier Baurecht gem. § 34 BauGB bestand und der Bauherr sich verpflichtet hat, den vorhandenen Anschluss zu nutzen und eine Regenrückhaltung zu bauen, so dass die bisherige gleichzeitige Einleitungsmenge (l/sec) nicht erhöht wird.

 

Auf einigen weiteren Grundstücken am Kreuzweg besteht entsprechendes Baurecht. Da aufgrund der ausgelasteten Niederschlagswasserkanäle auch durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes kein weiteres Baurecht geschaffen werden kann, kann das Verfahren eingestellt werden.

 

Eine Bekanntmachung des Beschlusses über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist nicht erforderlich, da der Aufstellungsbeschluss nicht bekannt gemacht wurde.

Das Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr

Beschlussvorschlag:

Das Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 wird eingestellt. 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:   X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Geltungsbereich gem

Anlage/n:

Geltungsbereich gem. Aufstellungsbeschluss

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B_64_Geltungsbereich (127 KB)