Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.06.1998 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 64 gefasst. Im Zuge der Vorüberlegungen und in Beratungen mit den Stadtwerken wurde deutlich, dass an die vorhandenen Niederschlagswasserkanäle keine weiteren Einleitungen angeschlossen werden können, da diese ausgelastet sind.
Am Kreuzweg wurde in der Zwischenzeit ein weiteres Einfamilienhaus errichtet (rückwärtig auf gleichem Grundstück wie Altbebauung). Dies war möglich, da hier Baurecht gem. § 34 BauGB bestand und der Bauherr sich verpflichtet hat, den vorhandenen Anschluss zu nutzen und eine Regenrückhaltung zu bauen, so dass die bisherige gleichzeitige Einleitungsmenge (l/sec) nicht erhöht wird.
Auf einigen weiteren Grundstücken am Kreuzweg besteht entsprechendes Baurecht. Da aufgrund der ausgelasteten Niederschlagswasserkanäle auch durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes kein weiteres Baurecht geschaffen werden kann, kann das Verfahren eingestellt werden.
Eine Bekanntmachung des Beschlusses über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist nicht erforderlich, da der Aufstellungsbeschluss nicht bekannt gemacht wurde. Beschlussvorschlag:Das Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 wird eingestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich gem. Aufstellungsbeschluss
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