Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.09.2006 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 72 gefasst. Planungsziel war die „Entwicklung der Hafennutzung in Richtung maritimes Gewerbe und Wohnen“. Am 07.12.2006 wurden die TöB gem. § 4 Abs. 1 BauGB angeschrieben, im Juli/August 2007 hat der Entwurf des B-Planes Nr. 72 öffentlich ausgelegen. Es zigte sich, dass die geplante Wohnnutzung nicht mit den benachbarten Nutzungen verträglich war und es außerdem Probleme mit der Hafensicherheit gegeben hätte. Da die Konflikte innerhalb des Bauleitplanverfahrens nicht gelöst werden konnten, wurde die weitere Planung eingestellt.
Inzwischen wird das ehem. Glücksklee-Gebäude gewerblich genutzt, die erforderlichen Genehmigungen konnten gem. § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) erteilt werden. Daher ist die Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens nicht erforderlich.
Die Bekanntmachung des Beschlusses über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist erforderlich, da auch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes bekannt gemacht wurden und daher in der Öffentlichkeit der Eindruck bestehen kann, dass das Verfahren noch betrieben wird. Beschlussvorschlag:Das Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 wird eingestellt. Der Beschluss über die Einstellung des Verfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich gem. öff. Auslegung
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