Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1253/15  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 68 (südlicher Ostring),
hier: Einstellung des Bauleitplanverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
22.01.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
26.02.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20.12.2001 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 und am 25.09.2003 die Erweiterung des Geltungsbereiches bis zur Kirchhofsallee beschlossen. Am 25.05.2004 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Am 28.09.2006 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, „die laufende Planung für die Ausweisung des Mischgebietes am Ostring auszusetzen“.

 

Als fünf Jahre später die Planung fortgesetzt werden sollte, wurde hierfür am 15.09.2011 ein neuer Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 83 gefasst. Dieses Verfahren wurde am 20.03.2014 durch die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses abgeschlossen, seit dem 21.03.2014 ist der B-Plan Nr. 83 rechtskräftig. Daher kann das Verfahren für den B-Plan Nr. 68 eingestellt werden.

 

Die Bekanntmachung des Beschlusses über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist    erforderlich, da auch der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt gemacht wurden und daher in der Öffentlichkeit der Eindruck bestehen kann, dass das Verfahren noch betrieben wird.

Das Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr

Beschlussvorschlag:

Das Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 wird eingestellt. Der Beschluss über die Einstellung des Verfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:   X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Geltungsbereich gem

Anlage/n:

Geltungsbereich gem. Beschluss vom 25.09.2003

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gelt_Ber_erw_grau (412 KB)