Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung hat am 20.12.2001 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 und am 25.09.2003 die Erweiterung des Geltungsbereiches bis zur Kirchhofsallee beschlossen. Am 25.05.2004 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Am 28.09.2006 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, „die laufende Planung für die Ausweisung des Mischgebietes am Ostring auszusetzen“.
Als fünf Jahre später die Planung fortgesetzt werden sollte, wurde hierfür am 15.09.2011 ein neuer Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 83 gefasst. Dieses Verfahren wurde am 20.03.2014 durch die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses abgeschlossen, seit dem 21.03.2014 ist der B-Plan Nr. 83 rechtskräftig. Daher kann das Verfahren für den B-Plan Nr. 68 eingestellt werden.
Die Bekanntmachung des Beschlusses über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist erforderlich, da auch der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt gemacht wurden und daher in der Öffentlichkeit der Eindruck bestehen kann, dass das Verfahren noch betrieben wird. Beschlussvorschlag:Das Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 wird eingestellt. Der Beschluss über die Einstellung des Verfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
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