Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Zuge der Verhandlungen über die Anmietung der Räume Am Markt 10 (ehem. Ihr Platz) ist der angehende Verbrauchermarktbetreiber mit der Bitte um Einrichtung zusätzlicher Parkplätze an die Bürgermeisterin herangetreten.
In der Beratung des Hauptausschusses am 15.10. haben sich die Mitglieder einhellig für eine entsprechende Unterstützung des Betreibers ausgesprochen. Die Bürgermeisterin hat dem Betreiber daraufhin die Einrichtung weiterer Parkplätze zugesagt. Der Hauptausschuss bat die Verwaltung um Prüfung zweier Varianten, die dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr vorgestellt werden sollten:
Die Verwaltung hat die Möglichkeiten geprüft und eine Einbahnstraßenregelung aus Gründen des Verkehrsflußes verworfen (keine Erreichbarkeit des Marktes vom Klosterhof mehr, kein Abfluss über die Königstraße möglich, Einfahrtssituation in die Burgstraße für Lieferverkehr, Umleitung des gesamten Verkehrs und Belastung der Straße am Binnenwasser, Rückstau in der Unteren Querstraße, Verkehr vor dem Kindergarten, Belastung des Einmündungsbereiches in den Rosengarten, Umweg über Rosengarten und Waschgrabenallee). Die Einrichtung von Parkbuchten auf dem Gehweg wurde ebenfalls verworfen. Die Auslagen der Geschäfte und Fahrradständer lassen keine Parkbuchten zu, ohne den Fußweg auf einen schmalen Streifen zu reduzieren, der dem Fußgängerverkehr nicht mehr gerecht wird. Allenfalls vor der Volksbank wären ein bis zwei Parkplätze und vor der Commerzbank ein Parkplatz denkbar. Sie befänden sich aber nicht mehr vor dem Verbrauchermarkt und würden den gesamten Charakter des Gehweges auf der Bankenseite zerstören. Die Verwaltung hat dem UVA dafür eine andere Lösung vorgeschlagen, nämlich vier Parkplätze auf dem Markt in Senkrechtaufstellung zur Straße etwa in der Flucht der vorhandenen Parkplätze einzurichten (siehe Anlage). Die Beratung im UVA fand am 15.11. statt. Mit 5 Ja-Stimmen gegen 4 Nein-Stimmen wurde der Beschluss gefasst: „Eine Woche vor der Eröffnung des Lebensmittelmarktes soll die Marktlösung an allen Wochentagen provisorisch eingeführt werden.“
Am 11.12.2014 fand sodann ein Ortstermin mit der Verkehrsbehörde des Kreises statt. Die Einbahnstraßenregelung wurde von der Verkehrsbehörde mündlich abgelehnt, da es andere Möglichkeiten zur Schaffung von Parkplätzen gäbe und eine Einschränkung des fließenden Verkehrs nicht erforderlich sei. Zustimmung fand hingegen die Errichtung von vier Parkplätzen auf dem Marktplatz in Senkrechtaufstellung zur Straße. Dieses Ergebnis wurde dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr am 27.1.15 mitgeteilt, der sich daraufhin mit sechs Stimmen bei drei Enthaltungen für den Verwaltungsvorschlag aussprach. Am 4.2.15 diskutierte der Hauptausschuss das Thema. Es wurde eine schriftliche Begründung der Verkehrsaufsicht für die Ablehnung gefordert. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die gewünschte Einbahnstraßenregelung seit geraumer Zeit an den Marktagen bereits umgesetzt werde, sei nicht nachvollziehbar, weshalb eben diese Regelung jetzt nicht genehmigt werden würde. Die Angelegenheit sollte am 18.2. erneut beraten werden. Eine schriftliche Begründung der Ablehnung wurde von der Verkehrsaufsicht angefordert, liegt aber noch nicht vor.
Am 18.2. beriet der Hauptausschuss das Thema abermals. Nach einer umfassenden Diskussion wurde im Hinblick auf die anstehende Markteröffnung die Eilbedürftigkeit festgestellt und beschlossen, das Thema in der Stadtverordnetenversammlung am 26.2. zu behandeln. Die Verwaltung wurde aufgefordert, die Vorlage spätestens am 23.2. zu versenden.
Beschlussvorschlag:Die Stadt unterstützt den zentralen Nahversorger mit der Einrichtung von vier zusätzlichen Parkplätzen auf dem Markt. Weitere Parkplätze sollen auf dem Markt nicht eingerichtet werden. Sofern sich aus dem ausstehenden Parkraumbewirtschaftungskonzept in diesem Bereich alternative Parkplätze ergeben, werden die vier Parkplätze wieder vom Markt entfernt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan
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