1. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet wird die 7. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Holm / An der Wiek“ aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hotels mit 4 Vollgeschossen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Auslegung im Bauamt durchgeführt werden.
22.01.2015 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 5 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet wird die 7. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Holm / An der Wiek“ aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hotels mit 4 Vollgeschossen.
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgenist bereits im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 erfolgt.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll ist im Rahmen einer Auslegung im Bauamt durchgeführt werden.einer Informationsveranstaltung am 28.10.2014 durchgeführt worden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0
Pause von 21.00 Uhr bis 21.10 Uhr
26.02.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet wird die 7. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Holm / An der Wiek“ aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hotels mit 4 Vollgeschossen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Auslegung im Bauamt durchgeführt werden.