Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 85 wird für die Anlage eines Radweges auf der Südseite des Rettiner Weges so erweitert, wie im anliegenden Lageplan dargestellt.
22.01.2015 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 85 wird für die Anlage eines Radweges auf der Südseite des Rettiner Weges so erweitert, wie im anliegenden Lageplan dargestellt und um das Autohausgrundstück reduziert.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0
26.02.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 85 wird für die Anlage eines Radweges auf der Südseite des Rettiner Weges so erweitert, wie im anliegenden Lageplan dargestellt.