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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 24.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:22 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3     Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 3.1  
Fortführung der Arbeit der Selbstverwaltung in Corona-Zeiten      
Ö 3.2  
Fraktionsvorsitzwechsel der Bürgergemeinschaft Neustadt      
Ö 4     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 4.1  
Kaimauersanierung bei der Marine      
Ö 4.2  
Sozialer Wohnungsbau Oldenburger Straße      
Ö 4.3  
Vandalismus im Strandbad      
Ö 4.4  
Zwischenbericht Straßenbaumaßnahmen      
Ö 4.5  
Bedienerfreundlichkeit der Parkscheinautomaten      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 18.06.2020  
SI/1864/20  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 18.06.2020  
SI/1864/20  
Ö 7  
Feuerwehrbedarfsplan (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/2468/20  
Ö 8  
Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben unter 50.000 € (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2451/20  
Ö 9  
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 50.000 € (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2450/20  
Ö 10  
1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2452/20  
Ö 11  
Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Neustadt in Holstein, 2019 - 2022 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2114/18  
Ö 12  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 (Am Kiebitzberg), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2442/20  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Die Stellungnahme des Kreises Ostholstein vom 28.05.2020 wird berücksichtigt:

Zu1. Bauleitplanung:

In der Begründung wird auf die Immissionen durch die Nutzung des Hubschrauberlandeplatzes folgendermaßen eingegangen: „Südwestlich des Plangebietes befindet sich auf dem Gelände des „Klinikums Neustadt“ (Schön-Klinikum) ein Landeplatz für die Rettungshubschrauber, die das Klinikum anfliegen. Da sämtliche Baugebiete innerhalb der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 als „Sonstiges Sondergebiet Klinik“ festgesetzt sind und sich im Eigentum der Schön-Klinik befinden, dient dieser Hubschrauberlandeplatz dem festgesetzten Sondergebiet. Nutzungskonflikte sind daher nicht zu erwarten. Die durch die Rettungshubschrauber und somit indirekt durch das Klinikum selbst verursachten Emissionen sind vom Betreiber des Klinikums hinzunehmen.“

Zu 2. Bodenschutz:

Die genannten Punkte im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes nach §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die übrigen vorgebrachten Stellungnahmen enthielten keine Bedenken oder Anregungen, so dass darüber nicht abzuwägen ist. 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.   

   
    27.08.2020 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

 

1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Die Stellungnahme des Kreises Ostholstein vom 28.05.2020 wird berücksichtigt:

Zu 1. Bauleitplanung:

In der Begründung wird auf die Immissionen durch die Nutzung des Hubschrauberlandeplatzes folgendermaßen eingegangen: „Südwestlich des Plangebietes befindet sich auf dem Gelände des „Klinikums Neustadt“ (Schön-Klinikum) ein Landeplatz für die Rettungshubschrauber, die das Klinikum anfliegen. Da sämtliche Baugebiete innerhalb der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 als „Sonstiges Sondergebiet Klinik“ festgesetzt sind und sich im Eigentum der Schön-Klinik befinden, dient dieser Hubschrauberlandeplatz dem festgesetzten Sondergebiet. Nutzungskonflikte sind daher nicht zu erwarten. Die durch die Rettungshubschrauber und somit indirekt durch das Klinikum selbst verursachten Emissionen sind vom Betreiber des Klinikums hinzunehmen.“

Zu 2. Bodenschutz:

Die genannten Punkte im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes nach §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die übrigen vorgebrachten Stellungnahmen enthielten keine Bedenken oder Anregungen, so dass darüber nicht abzuwägen ist. 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

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    24.09.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Die Stellungnahme des Kreises Ostholstein vom 28.05.2020 wird berücksichtigt:

Zu1. Bauleitplanung:

In der Begründung wird auf die Immissionen durch die Nutzung des Hubschrauberlandeplatzes folgendermaßen eingegangen: „Südwestlich des Plangebietes befindet sich auf dem Gelände des „Klinikums Neustadt“ (Schön-Klinikum) ein Landeplatz für die Rettungshubschrauber, die das Klinikum anfliegen. Da sämtliche Baugebiete innerhalb der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 als „Sonstiges Sondergebiet Klinik“ festgesetzt sind und sich im Eigentum der Schön-Klinik befinden, dient dieser Hubschrauberlandeplatz dem festgesetzten Sondergebiet. Nutzungskonflikte sind daher nicht zu erwarten. Die durch die Rettungshubschrauber und somit indirekt durch das Klinikum selbst verursachten Emissionen sind vom Betreiber des Klinikums hinzunehmen.“

Zu 2. Bodenschutz:

Die genannten Punkte im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes nach §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die übrigen vorgebrachten Stellungnahmen enthielten keine Bedenken oder Anregungen, so dass darüber nicht abzuwägen ist. 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.  

 

 

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Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 36

Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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Seite 1

Ö 13  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 (Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2444/20  
Ö 14  
1. Änderung B-Plan Nr. 90 (Nördlicher Lüb'scher Mühlenberg), hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2447/20  
Ö 15  
Anfragen und Verschiedenes      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 20.1     (nichtöffentlich)      
N 20.2     (nichtöffentlich)      
N 20.3     (nichtöffentlich)      
N 20.4     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu TOP 10: Finalversion 1. Nachtragshaushalt 2020 (4519 KB)