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Auszug - Feuerwehrbedarfsplan  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:22 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2468/20 Feuerwehrbedarfsplan
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

Bericht:

Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel erläutert die Vorlage und führt zur Vorberatung im Ausschuss aus.

 

Diskussion:

Herr Schmidt führt an, dass die Herstellung der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger eine der wichtigsten Aufgaben der Selbstverwaltung sei. Maßgeblich durch das ehrenamtliche Engagement zahlreicher Freiwilligen werde der Brand- und Katastrophenschutz sichergestellt. Dieses sei in der Neustädter Feuerwehr besonders stark ausgeprägt, was durch die Schaffung bestmöglicher Arbeitsbedingungen unterstützt werden müsse. Mit Blick auf die Diskussionen um Pflichtfeuerwehren in anderen Kommunen unterstreicht Herr Schmidt die gute personelle Ausstattung und Nachwuchsarbeit der Neustädter Kameradinnen und Kameraden. Der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan schaffe Planungssicherheit hinsichtlich des Bedarfes auf der einen Seite und der finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt auf der anderen Seite. Es bleibe abzuwarten, ob die angespannte Haushaltslage in der Zukunft in diesem Bereich Auswirkungen zeigen werde. Er dankt der Neustädter Wehr für ihre Einsatzbereitschaft und das Engagement. Die CDU-Fraktion werde dem Bedarfsplan zustimmen.

 

Herr Kraatz merkt zur Tabellendarstellung 5.3.1 des Plans an, dass einesder vier Löschgruppenfahrzeuge vom Bund zur Verfügung gestellt worden und auch von diesem zur Ersatzbeschaffung vorgemerkt sei. Er erkundigt sich nach den Auswirkungen im Falle einer ggf. ausbleibenden bundesseitigen Ersatzbeschaffung und ob die Stadt Neustadt in Holstein in diesem Falle in der Pflicht wäre, die Beschaffung vorzunehmen.

Herr Wengelewski erläutert hierzu, dass der vorhandenen Gefährdungslage durch eine Anschaffung eines Fahrzeuges begegnet werden müsste. Das Land Schleswig-Holstein habe jedoch bereits schriftlich unverbindlich die Übernahme einer Ersatzbeschaffung zugesichert.

 

Herr Weide macht deutlich, dass er dem Feuerwehrbedarfsplan nicht zustimmen werde. Der Anlage A4 könne entnommen werden, dass eine Fahrzeugnutzungsdauer von 23 Jahren vorgesehen sei. Der vorherige Bedarfsplan habe mit bis zu 25 Jahren eine höhere Nutzungsdauer ausgewiesen. Sollte dieses ein Bearbeitungsfehler sein, bitte er um Korrektur, sehe aber anderenfalls hierin seinen Ablehnungsgrund. Zudem würde in Neustadt in Holstein im Vergleich zu anderen Städten, konkret Schwerin, eine höhere Anzahl von Löschfahrzeugen pro Einwohner vorgehalten. Auch wenn die Gefährdungslage eine andere sei, würde ihn die Begründung hierzu interessieren. Die im Bericht aufgeführte Zuständigkeit für den Bereich der Wasserrettung und der vorhandene Bestand an Booten bringe ihn zur Frage, ob der dargestellte Bedarf an einem Mehrzweckboot tatsächlich gegeben sei. Eine Amtshilfe könne seiner Meinung nach keinen Bedarf rechtfertigen. Letztlich sei auch die Lagegefährdung durch die Bundeswehr zu diskutieren. Durch den Hafenumbau fände aktuell die Betankung durch Tankfahrzeuge statt. Kriegsschiffe lägen nur selten im Hafen. Ihm stellen sich hierzu die Fragen, inwieweit die Feuerwehr in den Hafenneubau involviert sei und wie sich unter anderem die Zuständigkeit der Feuerwehr für die Marineliegenschaft und Schiffe insgesamt darstelle. Auch wenn die Qualität und Nachvollziehbarkeit des Feuerwehrbedarfsplans lobenswert sei, müsse die Freiwillige Stadtfeuerwehr darauf vorbereitet sein, dass in Anbetracht der finanzellen Lage der Stadt nicht jeder Wunsch erfüllt werden könne.

Herr Wengelewski begründet die Variation zur Nutzungsdauer mit dem Zeitfenster von der Mittelbereitstellung im Haushalt bis hin zur Auslieferung der Fahrzeuge, die aktuell etwa 24 Monate nach Auftragsvergabe erfolge. Die Löschfahrzeuganzahl ergebe sich, wie auch im Bedarfsplan erläutert, aus den in Neustadt in Holstein verorteten Gefährdungsbereichen und sei nicht alleine an den Einwohnerzahlen festzumachen, so dass ein direkter Vergleich mit anderen Kommunen nich angestellt werden könne. Das Mehrzwecklöschboot sei nach Landesvorgabe vorzuhalten. Er schildert Einsatzszenarien in den Kommunalhafenbereichen und der Marina. Auch hier habe das Land eine mündliche Förderzusage für die Zukunft geben. Eine Neuanschaffung würde das bisherige Boot Grisu ersetzen, welches nicht den heutigen Anforderungen entspräche. Die Freiwillige Feuerwehr sei sowohl in die Planungen der Marine als auch der Bundespolizei eingebunden und führe auch entsprechende Übungen durch.

 

Herr Krause erinnert an die Beratungsinhalte zur Übertragung der Wasserrettung als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Stadt Neustadt in Holstein an die Freiwillige Feuerwehr, die als seeseitige Grenze eine gedachte Linie zwischen der Hafeneinfahrt der ancora marina und dem Strandbad enthalte. Der DGzRS obläge die Koordination der Wasserrettung in Nord- und Ostsee außerhalb der kommunalen Gewässer. Sofern im Notfall keine eigenen Rettungseinheiten der DGzRS zur Verfügung stünden oder andere Organisationen, also DLRG oder Feuerwehr, schneller verfügbar seien, würden diese im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen. In Anbetracht dieser Abgrenzungen sei die Ausweisung eines Bedarfes für ein schnelles Rettungsboot mit besonderer Tauglichkeit im Rauh- und Küstengewässer laut Plantabelle 5.3.1 für ausgedehnte Strandabschnitte mit Plätzen zum Kite- und Segelsurfen mit ganzjähriger Nutzung nicht nachvollziehbar. Im küstennahen Bereich stünde in den Sommermonaten die DLRG zur Verfügung. Die DGzRS habe in Grömitz einen Seenotrettungskreuzer der 23m-Klasse und in Neustadt in Holstein ein 10,5 m-Boot im Einsatz. Ein Mehrzweck- und Löschboot würden daneben nur in Kiel, Hamburg, Rostock oder Lübeck vorgehalten werden. Angesichts der Haushaltslage müsste man sich fragen, ob sich der Luxus des Vorhaltens der Boote geleistet werden könne, obwohl diese doch dem Grunde nach gar nicht benötigt würden.

Herr Raloff führt aus, dass die Aufnahme des Löschbootes in die Bedarfsplanung als Ersatz für die Grisu erfolgte. Diese sei alt, nicht seetauglich und nicht zur Seerettung geeignet. Die perspektivische Betrachtung, unter der der Bedarfsplan aufgestellt sei, beinhalte neben den gegebenen Zuständigkeiten auch die Szenarien, dass die DLRG nicht ganztägig und nicht ganzjährig vor Ort sei und die DGzRS nicht derart unter Land tätig werden könne, wie es für Schwimmer, Kiter und Surfer vonnöten sei. Berücksichtige man nun eine in Aussicht gestellte Bezuschussung des Landes von etwa 60.000 € sowie Spenden und die Verkaufserlöse für die Grisu und das Aluminiumboot der Feuerwehr, da diese sich von 3 auf 2 Boote verkleinern werde, würde er von einem Investitionsvolumen von 100.000 € für ein modernes Vielzwecklöschboot ausgehen wollen. Man habe nun mal die Häfen und Strände in Neustadt in Holstein mit seinen Ortsteilen.

 

 

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Beschluss:

Der dritten Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes für die Stadt Neustadt in Holstein wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 34 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1

 

 

 

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