Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2114/18  

 
 
Betreff: Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Neustadt in Holstein, 2019 - 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalvorlage
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:112-023-00-1
Federführend:11 Abteilung Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Tretow, Detlef
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Zur Kenntnis
16.09.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
24.09.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Stadt Neustadt in Holstein ist gefordert, einen Frauenförderplan (FFPl) aufzustellen. Der zu beratende Entwurf eines solchen liegt dieser Vorlage bei. Er wurde von der Dienststelle Ende 2018 aufgestellt und an die Gleichstellungsbeauftragten zur Beteiligung abgegeben. Der FFPl wurde mit dem Personalrat besprochen. Als Anlagen sind dem Frauenförderplan Ist-Analysen über die Beschäftigtenstruktur getrennt nach Beamtinnen und Beamten, Tarifbeschäftigten allgemein und Tarifbeschäftigten nach den besonderen Bedingungen für den Sozial- und Erziehungsdienst beigefügt. Ein weiterer Bestandteil ist für jede Gruppe eine Schätzung der Entwicklung bei Stellenbesetzungen, jeweils für zwei Jahre. Um diese Schätzungen aufstellen zu können wurden die Altersabgänge bis 2022 berücksichtigt und die voraussichtlichen Einstellungen getrennt nach Besoldungs- und Entgeltgruppen fortgeschrieben. Die Auswirkungen des Stellenplanes 2019 sind bereits berücksichtigt, sprich die geplanten Neueinstellungen finden sich im FFPl wieder. Die Frage, ob Frauen bevorzugt zu berücksichtigen sein werden, wird durch die Frauenanteile der jeweiligen betroffenen Entgeltgruppe beantwortet.

 

Der Ist-Analyse der Beamtinnen und Beamten kann entnommen werden, dass insbesondere in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (alt: gehobener Dienst) die Frauen stark unterrepräsentiert sind. Handlungsbedarf besteht in den Besoldungsgruppen (und Entgeltgruppen), die rot markiert sind. Da Beamtenverhältnisse auf eine lebenslange Tätigkeit, oft bei demselben Dienstherrn, ausgerichtet sind, wird es schwierig sein, der Quote in absehbarer Zeit bei Betrachtung der Altersstatistik zu einer gleichmäßigen Stellenbesetzung durch Frauen und Männer zu verhelfen. Zudem entfällt mangels eingehender Bewerbungen von Frauen häufig die Möglichkeit, die Frauenquote bei Neueinstellungen zu erhöhen. Insbesondere in den technischen Berufen erhalten wir deutlich mehr Bewerbungen von Männern als von Frauen. Wenn die Bewerberinnen dann verglichen mit den männlichen Mitbewerbern nicht gleich gut geeignet sein sollten, können sie nicht von dem Privileg der Bevorzugung profitieren.

Der Bauhof wurde jüngst durch die Einstellung einer Gärtnerin unterstützt. Aber bis auf eine weitere Gärtnerin werden die Arbeitsplätze von Männern besetzt. Es bleibt zu hoffen, dass sich künftig mehr Frauen für einen technischen oder handwerklichen Beruf entscheiden und so auch der Stadt Neustadt in Holstein auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

 

Ganz anders stellt sich die Situation der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst dar. Die männlichen Beschäftigten in den KiTas und Jugendeinrichtungen stellen hier die Minderheit dar. Auffällig ist aber, dass die weiblichen Kräfte auch hier in den oberen Entgeltgruppen unterrepräsentiert sind. Betroffen sind hier jedoch nur 4,77 Stellen. Die Quote verändert sich entsprechend rasch, wenn nur eine weibliche Kraft in einer Leitungsfunktion eingestellt werden kann.

 

Vor einer Stellenausschreibung wird stets geprüft, ob Frauen in der auszuschreibenden Entgelt- oder Besoldungsgruppe unterrepräsentiert sind. Ist dies der Fall, so weisen wir auf die Bevorzugung von Bewerberinnen bei gleicher Eignung und Befähigung ausdrücklich hin. Mit den Vorzügen, bei der Stadt Neustadt in Holstein beschäftigt zu sein, wird geworben. So weisen wir stets auf die flexibilisierte Arbeitszeit und die Möglichkeit der Telearbeit hin, insoweit es dienstlich möglich sein könnte.

In der elektronischen Zeiterfassung werden mehr als 100 Arbeitszeitmodelle gepflegt. Viele wurden angelegt, um die individuell gewünschten Arbeitszeiten, so auch die Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, abzubilden. Wünsche zur Lage und Verteilung der Arbeitszeit konnten in fast allen Fällen berücksichtigt werden. Familie und Beruf können bei uns gut in Einklang gebracht werden. Seit langem bieten wir Nachwuchskräften die duale Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in einem Teilzeitmodell an. Weitere konkrete Maßnahmen, die zur einer ausgewogenen Beschäftigung von Männern und Frauen führen sollen, werden zwischen der Dienststelle und der Gleichstellungsbeauftragten unter Einbeziehung des Personalrates erarbeitet. Diese fließen in den nächsten Frauenförderplan ein.

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Beschlussvorschlag:

Der Frauenförderplan der Stadtverwaltung Neustadt in Holstein für die Jahre 2019 bis 2022 wird beschlossen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtausgaben:

 € keine

Folgekosten:

 € keine

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Frauenförderplan 2019 - 2022

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Frauenförderplan 2019 bis 2022, Stand 25.08.20 (806 KB)