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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 (Am Kiebitzberg), hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:22 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2442/20 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 (Am Kiebitzberg),
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert die Vorlage und führt zur Vorberatung im Fachausschuss sowie zur Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen aus.

 

Diskussion:

keine

 

 

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Beschluss:

1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Die Stellungnahme des Kreises Ostholstein vom 28.05.2020 wird berücksichtigt:

Zu1. Bauleitplanung:

In der Begründung wird auf die Immissionen durch die Nutzung des Hubschrauberlandeplatzes folgendermaßen eingegangen: „Südwestlich des Plangebietes befindet sich auf dem Gelände des „Klinikums Neustadt“ (Schön-Klinikum) ein Landeplatz für die Rettungshubschrauber, die das Klinikum anfliegen. Da sämtliche Baugebiete innerhalb der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 als „Sonstiges Sondergebiet Klinik“ festgesetzt sind und sich im Eigentum der Schön-Klinik befinden, dient dieser Hubschrauberlandeplatz dem festgesetzten Sondergebiet. Nutzungskonflikte sind daher nicht zu erwarten. Die durch die Rettungshubschrauber und somit indirekt durch das Klinikum selbst verursachten Emissionen sind vom Betreiber des Klinikums hinzunehmen.“

Zu 2. Bodenschutz:

Die genannten Punkte im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes nach §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die übrigen vorgebrachten Stellungnahmen enthielten keine Bedenken oder Anregungen, so dass darüber nicht abzuwägen ist. 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.  

 

 

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Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 36

Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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