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Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:22 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2452/20 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester erläutert die Vorlage, verweist auf den Vorbericht und hält fest, dass mit dem Beschluss der Nachtragshaushaltssatzung, mit der der Verwaltungshaushalt geändert werde, die haushaltswirtschaftliche Sperre ab dem Inkrafttreten der Nachtragshaushaltsatzung als aufgehoben gelte, soweit die Stadtverordnetenversammlung nicht beschließt, dass sie ganz oder teilweise fortgelten solle.

 

Diskussion:

Herr Schmidt verdeutlicht, dass der Verwaltungshaushalt mit einem Defizit von 2,4 Mio. € abschließe. Der Nachtrag sei insgesamt pandemiebedingt fremdbestimmt und ohne das Zutun und der Stadt und ohne Einwirkungsmöglichkeiten entstanden. Neustadt in Holstein könne nicht durch ein eigenes Konjunkturprogramm entgegenwirken. Als schwächste Ebene im förderalen Finanzverbund sei man auf finanzielle Hilfe von Bund und Land angewiesen. Alle Unterstützungsprogramme seien zu identifizieren und optimal zu nutzen. Die Haushaltberatungen 2021 werden sich anders als bisher darstellen. Verantwortungsvoll und mit Weitsicht müsse man dann über Einnahmeverbesserungen und Ausgabekürzungen sprechen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt weiterhin sicherzustellen. Dem Nachtragshaushalt werde die CDU-Fraktion zustimmen.

 

Herr Dr. Böckenhauer nimmt ebenfalls Bezug auf das Defizit im Verwaltungshaushalt. Die in Aussicht gestellten finanziellen Unterstützungen von Bund und Land brächten zwar Hoffnung auf eine Verbesserung der Haushaltslage zum Jahresende und beispielsweise der Kompensation der weggebrochenen Gewerbesteuereinnahmen der Folgejahre. Die Sparbemühungen dürften dennoch nicht eingestellt werden. Vor diesem Hintergrund sei es unter anderem nicht nachvollziehbar, wieso sich die Stadtverordnetenversammlung in ihrer vergangenen Sitzung mehrheitlich für die große Lösung eines Verwaltungsneubaus entschieden habe, obwohl die Verwaltung sich für eine finanziell günstigere Variante ausgesprochen habe und die finanzielle Situation, vor der man heute stehe, bereits bekannt gewesen sei. So betreibe man keine nachhaltige Sparpolitik. Die Fraktion B‘90/GRÜNE werde die anstehenden Haushaltberatungen aufmerksam begleiten und mitwirken und behalte sich ihre Zustimmung zum Haushalt 2021 vor. Begrüßenswert und Notwendig sei die Verlängerung der Haushaltssperre. Dem Nachtragshaushalt werde zugestimmt.

 

Herr Reichert nimmt ebenfalls Bezug auf das Defizit im Verwaltungshaushalt. Dieses sei durch die Corona-Pandemie entstanden. Die Stadtverordnetenversammlung könne hieran leider nichts ändern. Wie es weiter gehe, wisse man nicht. Haupteinnahmen seien die Gewerbesteuereinnahmen und die Einkommensteuer. Auch für den Tourismusservice sei ein Nachtragshaushalt aufgestellt, der den städtischen Zuschuss erhöhe. Im Vermögenshaushalt würden die Investitionen lediglich in den Folgehaushalt übertragen. Er hoffe, dass sich die Zahlen bis zum Jahresende nicht weiter verschlechtern. Die BGN werde dem Nachtragshaushalt zustimmen.

 

Herr Greve stimmt Herrn Schmidts Ausführungen zu den benötigten Hilfen von Bund und Land zu. Man werde sich auf eine Normalität mit Corona einstellen müssen. Konkret zum Nachtragshaushalt müsse man feststellen, dass die Stadt Neustadt in Holstein mit einem blauen Auge davongekommen sei. Man habe den Investitionshaushalt umstrukturieren müssen und habe nun weder im Verwaltungs- noch im Vermögenshaushalt weitere Reserven. Dennoch müsse man von bundes- und landesseitigen Erstattungen und weiteren Zweitwohnungssteuern ausgehen und im Investitionsbereich auch zur Unterstützung der Wirtschaft im vertretbaren Rahmen als Kommune antizyklisch agieren. Kürzungen im sozialen Bereich werde es mit der SPD-Fraktion nicht geben. Auch die SPD-Fraktion werde dem Nachtragshaushalt zustimmen.

 

 

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Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

 

 

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen

und Ausgaben

1.556.600€

1.597.200€

-3.465.400€

-1.069.100€

39.346.300€

39.346.300€

37.437.500€

39.874.400€

 

 

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen

und Ausgaben

3.461.400€

1.328.200€

-5.312.600€

-3.179.400€

19.423.700€

19.423.700€

17.572.500€

17.572.500€

 

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen

 

 

von bisher

 

 

13.389.600€

 

 

auf

 

 

 9.074.600€

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen

 

von bisher

 

29.145.800€

 

auf

 

32.446.000€

 

Die Haushaltssperre gemäß § 27 GemHVO kameral vom 24. April 2020 bleibt bis zum 31.12.2020 bestehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Frau Körting ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

 

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