Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert die Vorlage und führt zur Vorberatung im Fachausschuss sowie zur Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen aus.
Diskussion: keine
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsvorschlag (Beschlussempfehlungen) ergibt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 für das Gebiet "nördlich des Rettiner Weges, östlich des Ostrings (Einzelhandelsstandort Rettiner Weg)", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begrün-dung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www. https://www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Verwaltung/Stadtbauamt/Stadtplanung.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung): gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 davon anwesend: 35 Ja-Stimmen: 35 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Herr Kraatz war bei der Abstimmung nicht anwesend.
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