Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden die Ansätze des Ursprungshaushaltes 2020 an die Entwicklung im laufenden Haushaltsjahr angepasst. Die größeren Veränderungen können dem Vorbericht entnommen werden.
Aufgrund der finanziellen Entwicklung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat der Bürgermeister mit Wirkung vom 24.04.2020 gemäß § 27 GemHVO kameral eine hauswirtschaftliche Sperre erlassen. Die Haushaltssperre gilt mit Inkrafttreten einer Nachtragshaushaltssatzung als aufgehoben soweit die Gemeindevertretung nicht beschließt, dass sie ganz oder teilweise fortbestehen soll. Es wird vorgeschlagen, die Haushaltssperre bis zum Ende des Jahres 2020 beizubehalten. Beschlussvorschlag:Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
Die Haushaltssperre gemäß § 27 GemHVO kameral vom 24. April 2020 bleibt bis zum 31.12.2020 bestehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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