Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2452/20  

 
 
Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
16.09.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
24.09.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden die Ansätze des Ursprungshaushaltes 2020 an die Entwicklung im laufenden Haushaltsjahr angepasst. Die größeren Veränderungen können dem Vorbericht entnommen werden.

 

Aufgrund der finanziellen Entwicklung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat der Bürgermeister mit Wirkung vom 24.04.2020 gemäß § 27 GemHVO kameral eine hauswirtschaftliche Sperre erlassen. Die Haushaltssperre gilt mit Inkrafttreten einer Nachtragshaushaltssatzung  als aufgehoben soweit die Gemeindevertretung nicht beschließt, dass sie ganz oder teilweise fortbestehen soll. Es wird vorgeschlagen, die Haushaltssperre bis zum Ende des Jahres 2020 beizubehalten. 

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Beschlussvorschlag:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

 

 

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen

und Ausgaben

1.556.600€

1.597.200€

-3.465.400€

-1.069.100€

39.346.300€

39.346.300€

37.437.500€

39.874.400€

 

 

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen

und Ausgaben

3.461.400€

1.328.200€

-5.312.600€

-3.179.400€

19.423.700€

19.423.700€

17.572.500€

17.572.500€

 


 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen

 

 

von bisher

 

 

13.389.600€

 

 

auf

 

 

 9.074.600€

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen

 

von bisher

 

29.145.800€

 

 

auf

 

32.446.000€

Die Haushaltssperre gemäß § 27 GemHVO kameral vom 24. April 2020 bleibt bis zum 31.12.2020 bestehen. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Nachtragshaushalt 2020 ENTWURF (3209 KB)