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Auszug - Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Neustadt in Holstein, 2019 - 2022  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:22 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2114/18 Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Neustadt in Holstein, 2019 - 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalvorlage
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:112-023-00-1
Federführend:11 Abteilung Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Tretow, Detlef

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses verweist auf die Vorlage und gibt den Hinweis auf die jährlichen und umfassenden Tätigkeitsberichte der Gleichstellungsbeauftragten im Rahmen der Regelberichte im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten.

 

Diskussion:

Herr Schmidt verdeutlicht zur Beantwortung seiner zentralen Fragestellung, ob der Frauenförderplan der Stadt Neustadt in Holstein der weiblichen Belegschaft geholfen habe, die inhaltlichen Unterschiede des im Jahre 2000 beschlossenen ersten Frauenförderplans. Hierzu geht er auf die Geschlechteranteile in den ausgewiesenen Bereichen und die geeigneten und erforderlichen Mittel zur Herstellung einer Gleichgewichtung ein. Zwar sei keine dieser Maßnahmen im Plan konkretisiert, gleichwohl sei eine Situationsverbesserung in den einzelnen Bereichen eingetreten. Eine Sensibilisierung und Weiterführung der Diskussion zur Vereinbarkeit von Arbeit und Familie sei dennoch weiter zu betreiben. Die CDU-Fraktion erkenne den Sinn und die Notwendigkeit für konkrete Maßnahmen und Inhalte und werde hierbei unterstützen. Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes zitierend weist er auf die besondere Pflicht der Stadtverwaltung zur Gleichbehandlung hin, in deren Mittelpunkt auch der Frauenförderplan zu sehen sei.

 

Frau Giszas führt an, dass es eigentlich ein Trauerspiel sei, dass man sich im Jahre 2020 noch über einen Frauenförderplan unterhalten müsse. Dass die Gleichberechtigung immer noch keine Selbstverständlichkeit sei, werde auch an der aktuellen Diskussion um weibliche Dienstgrade in der von Männern in den Entscheidungsebenen dominierten Bundeswehr deutlich. Sie gehe davon aus, dass es auch klar sein dürfte, dass Frauen in den sozialen Berufen mit einem relativ kleinen Gehalt weiterhin überrepräsentiert sein werden. Wenn Frau hoch hinaus wolle, sei es schwierig, die Rollen der Hausfrau, Mutter und Ehefrau ohne Hilfe auszugestalten. Sie skizziert den Wandel der Gesetzgebungen im Sinne der Gleichberechtigung ab 1957, deren Umsetzung in der Gesellschaft stets hinterherhinke und bis heute nicht vollends erfolgt sei. Solange dieses nicht erreicht sei, brauche man zum Aufzeigen, dass sich die Gesellschaft ändern müsse, eben auch Frauenförderpläne.

 

 

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Beschluss:

Der Frauenförderplan der Stadtverwaltung Neustadt in Holstein für die Jahre 2019 bis 2022 wird beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Herr Cremer ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

 

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