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Vorlage - VO/2444/20  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85 (Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg), hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
27.08.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
24.09.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 hat in der Zeit vom 15.05.2020 bis zum 15.06.2020 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.

 

 

Die Abwägung der Stellungnahmen führt nicht zu einer Änderung der Planzeichnung oder der textlichen Festsetzungen, sondern lediglich zu Ergänzungen der Begründung, daher kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.  

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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsvorschlag (Beschlussempfehlungen) ergibt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 für das Gebiet "nördlich des Rettiner Weges, östlich des Ostrings (Einzelhandelsstandort Rettiner Weg)", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begrün-dung und zusammenfassender Erklärung  während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www. https://www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Verwaltung/Stadtbauamt/Stadtplanung.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:   X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 85

Entwurf der Begründung dazu

Schallgutachten (Anlage zur Begründung)

Abwägungsvorschlag (Beschlussempfehlungen) incl. Stellungnahmen 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 200622_BP85-1Ä_Famila (1483 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 200622 Begründung B85-1 Famila (294 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Neustadt i.H. B 85-1.Änd. Schallgutachten-neu 17.01.2020 ( wird nur digital zur Verfügung gestellt und ist im Bauamt einsehbar) (2914 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 200618 Beschlussempfehlungen §4(1) B85-1 (345 KB)