Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2442/20  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 (Am Kiebitzberg),
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
27.08.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
24.09.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 hat in der Zeit vom 15.05.2020 bis zum 28.05.2020 gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegen. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Von den Trägern öffentlicher Belange hat lediglich der Kreis Ostholstein Bedenken und Anregungen vorgebracht. Deren Abwägung führt lediglich zu Ergänzungen der Begründung, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.  

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Beschlussvorschlag:

1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Die Stellungnahme des Kreises Ostholstein vom 28.05.2020 wird berücksichtigt:

Zu1. Bauleitplanung:

In der Begründung wird auf die Immissionen durch die Nutzung des Hubschrauberlandeplatzes folgendermaßen eingegangen: „Südwestlich des Plangebietes befindet sich auf dem Gelände des „Klinikums Neustadt“ (Schön-Klinikum) ein Landeplatz für die Rettungshubschrauber, die das Klinikum anfliegen. Da sämtliche Baugebiete innerhalb der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 als „Sonstiges Sondergebiet Klinik“ festgesetzt sind und sich im Eigentum der Schön-Klinik befinden, dient dieser Hubschrauberlandeplatz dem festgesetzten Sondergebiet. Nutzungskonflikte sind daher nicht zu erwarten. Die durch die Rettungshubschrauber und somit indirekt durch das Klinikum selbst verursachten Emissionen sind vom Betreiber des Klinikums hinzunehmen.“

Zu 2. Bodenschutz:

Die genannten Punkte im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes nach §§ 1, 4 und 7 des Bundesbodenschutzgesetzes werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die übrigen vorgebrachten Stellungnahmen enthielten keine Bedenken oder Anregungen, so dass darüber nicht abzuwägen ist. 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.   

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 55

Entwurf der Begründung dazu

Stellungnahmen  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich 2020_07_01_B_Plan_55_1_Änd (719 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich B_55_1_Begr_k (982 KB)      
Anlage 1 3 öffentlich B_55_1_Stn_§4a3 (1735 KB)