Die Stadt Neustadt in Holstein führt auf ihrem Gemeindegebiet die freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Wasserrettung durch. Die Aufgabe wird der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein übertragen. Als seeseitige Gemeindegrenze wird eine gedachte Linie zwischen der Hafeneinfahrt der ancora marina und dem Strandbad definiert.
19.05.2020 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadt Neustadt in Holstein führt auf ihrem Gemeindegebiet die freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Wasserrettung durch. Die Aufgabe wird der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein übertragen. Als seeseitige Gemeindegrenze wird eine gedachte Linie zwischen der Hafeneinfahrt der ancora marina und dem Strandbad definiert.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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18.06.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadt Neustadt in Holstein führt auf ihrem Gemeindegebiet die freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Wasserrettung durch. Die Aufgabe wird der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein übertragen. Als seeseitige Gemeindegrenze wird eine gedachte Linie zwischen der Hafeneinfahrt der ancora marina und dem Strandbad definiert.